Muß Harz 4 beantragen in wie weit wird mein PKW berücksichtigt ( neu )?

Ich habe leider meine Arbeit verloren und stehe daher vor dem Bezug Harz 4, daher die o.g. Frage,
Es ist ein neues Fahrzeug Wert ca 15.000 Euro sonst habe ich aber kein Vermögen.
Wird ein PKW mit angerechnet und wenn ja in wie weit,

Aber der PKW ist behindertengerecht umgebaut worden daher können die doch eigentlich nicht verlangen diesen zu Veräussern oder habe ich ohnehin keinen Anspruch auf einen PKW?

Lebe mit meiner Lebensgefährtin zusammen Sie hat ein Einkommen von 1200 Euro wenn das auch was zu sagen hat...

Vielen Dank für Eure Hilfe


LG

Markus

Antworten

  • hallo recie,

    dein auto wird als vermögen mit eingerechnet. wie es genau jetzt in deinem fall aussieht hängt von dem sachbearbeiter ab. normalerweise wird ein pkw bis zu einer grenze von 5.000,- euro nicht angerechnet. jedoch wurden auch schon solche fahrzeuge als kapial angesehen und mussten veräussert werden.
    ich würde vermuten das deines nicht eingerechnet wird da ja kaum ein markt dafür besteht und es schwer wird so ein fahrzeug auf die schnelle zu veräussern.

    was deinen anspruch auf hartz4 betrifft ist die erste frage ob dir nicht alg1 zusteht. denn dort musst du nach verlust der arbeit zuerst einen antrag stellen, sollte kein anspruch bestehen schicken sie dich zur arge um den antrag auf alg2 zu stellen.

    da du mit deiner lebensgefährtin zusammen wohnst wird auch ihr einkommen angerechnet da ihr eine bedarfsgemeinschaft seid.

    nach abzug der lebenshaltungskosten, miete und anrechenbare versicherungen wird geprüft wie hoch dein anspruch auf alg2 ist. es kann sogar sein das du garkeinen anspruch hast weil deine partnerin 1.200,-euro einkommen hat.

    lebenshaltungskosten für euch beide nach regelsatz. 646,- euro, miete im schnitt bei zwei personen je nach bundesland und lage 400,- euro warm. freibetrag für deine partnerin bei ihrem einkommen 200,- euro.

    1.200,- ek minus 200,- freibetrag(z.b. kosten für fahrstrecke einfach, arbeitsmaterialen) = 1.000,- euro zur anrechnung davon minus 646,- euro lebenshaltungskosten und miete bis durchschnitt 400,- euro warmmiete. würde bisher einen bedarf von 46,- euro für dich machen. falls noch versicherungen vorliegen wie hausrat und private haftpflicht werden anteilig monatlich mit übernommen. kfz-haftpflicht nur wenn das fahrzeug für die arbeit gebraucht wird.

    wie gesagt wird geprüft und kann im ungünstigstem fall nach regelbedarf auch null bedeuten.
    bei 50% schwerbeschaädigung und mindestens merkzeichen "a" kannst du den mehraufwand beantragen.

    ich hoffe konntest ein wenig einblick in die rechenleistungen der arge einsicht bekommen.

    lg ralle
  • Hallo Recie,

    Ob man gleich in Alg 2 fällt, hängt davon ab, wie lang man vorher versichungspflichtig beschäftigt war. Wenn das 3 Jahre oder mehr waren kommt erstmal Alg 1 und nach einem Jahr erst Alg 2. Beim Alg 1 wird das Auto noch nicht gerechnet und auch noch nicht das EK vom Partner.
    Beim übrigen ist es so wie Ralle gesagt hat, wobei Du vielleicht auch noch geltend machen kannst, daß Deine Jobchancen stärker als beim Nichtbehinderten vom PKW abhängen.

    Gruß

    Surfer
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