habe gaaanz viele Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweiß und Merkzeichen hat jemand Lust

Habe jetzt meinen Bescheid für einen Schwerbehindertenausweis bekommen und naja versuche jetzt mal das ganze zu überblicken was ich mit meinen Merkzeichen beanspruchen darf oder kann. Bräuchte da echt ein wenig Hilfe

Antworten

  • Ja dann schieß doch mal los was ist denn drin in der Tüte äh im Ausweis 😃
    wir warten hier 😃


    Herbi
  • Hallo Weibermama,

    GdB=Grad der Behinderung, ab 50% hat man Schwerbehindertenstatus.
    Mit diesem Status ist man, wenn man einen Job hat schwieriger kündbar, weil ein erweiterter Kündigungsschutz besteht, d.h. das Integrationasamt und die Schwerbehindertenvertretung müßten bei einer Kündigung angehört werden und das Integrationsamt dabei zustimmen. Oft genug macht das Amt das nicht, außer der Arbeitgeber kann stichhaltig nachweisen, daß entweder Verfehlungen des Arbeitnehmers vorliegen, die eine Kündigung zwingend rechtfertigen oder der Arbeitgeber kann nachweisen, daß er absolut keinen anderen behindertengerechten Arbeitsplatz im Unternehmen hat.
    Auch bei Versetzungen hat der Schwerbehinderte einen gewissen Schutz, wenn gegebenenfalls mit Hilfe der Schwerbehindertenvertretung oder wenn es härter kommt mit Hilfe des Integrationsamtes nachweisen kann, daß eine Versetzung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Auch von der Mehrarbeit können sich Schwerbehinderte befreien lassen.
    Außerdem hat man mit Schwerbehindertenstatus eine Urlaubswoche mehr, d.h. mit 5 Werktagen, aber wenn samstags Arbeitstag dann 6.
    Ab 30% kann man sich durch Antrag beim Versorgungsamt Scchwerbehinderten gleichstellen lassen und man hat alles bis auf den Sonderurlaub.

    G=Gehbehinderung, schließt eine Gefährdung der Teilnahme am Straßenverkehr mit ein, wodurch es aber Förderungen gibt, Ermäßigungen z.B. beim Zugfahren gibt. Man kann eine Wertmarke beantragen, die für den öffentlichen Nahverkehr gilt und der Schwerbehinderte kostenlos fährt und auch die ersten 60 km mit der Bundesbahn. Es wird davon ausgegangen, daß man z.B. durch Körperbehinderung nur eingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen kann.

    aG= außergewöhnliche Gehbehinderung, d.h. wenn man zusammen mit diesem Merkzeichen durch ärztliches Attest nachweist, daß man die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen kann, dann kann man, wenn man eine Einkommensgrenze nicht überschreitet beim Bezirk des Heimatortes Taxigelder beantragen.
    Dies geht auch, wenn man das Merkzeichen BI für blind hat oder geistige Behinderung vorliegt.
    Bei BI gibt es das Landesblindengeld.

    RF=Rundfunk frei, d.h. man kann bei der GEZ einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr stellen, allerdings geht das ab 2013 nur noch nach Einkommen eingeschränkt.

    B= Die Notwendigkeit der Begleitung ist nachgewiesen, d.h. es darf kostenlos eine Begleitperson zu Veranstaltungen mitgenommen werden, wobei seit 4/2007 der Behinderte selbst entscheidet, ob die Begleitperson gebraucht wird oder nicht.

    Im übrigen ein Auto kriegt man als Schwerbehinderter fast nur noch gefördert wenn man einen Job hat, aber je höher der GdB, je höher die Förderung.
    Auch die Höhe der Einkommensteuererleichterung ist so geregelt, je höher der GdB je höher der Steuerfreibetrag.
    Bei 100% und der entsprechenden EK - Grenze hat man Anspruch auf eine sozial geförderte Wohnung.

    Darüber hinaus ist von Art und Schwere der Behinderung abhängig, welche Pflegestufe für das Pflegegeld man kriegt.
    In einige Veranstaltungen kommt man durch den Schwerbehindertenausweis kostenlos oder ermäßigt rein.
    Beim Studium kann man ab 50% einen Härtefallantrag auf Zulassung zum Studium ohne Wartezeit stellen, 100% ist der automatische Härtefallantrag, wenn man zusätzlich durch Gutachten des Arbeitsamtes nachweisen kann, daß man durch die Schwerbehinderung nahezu keine andere Möglichkeit hat und eine Verweisung auf die Wartezeit eine unzumutbare Härte wäre. Auch von Studiengebühren sind Schwerbehinderte auf Antrag bei der Hochschule befreit.
    Ist der GdB nicht so hoch kann man nachweisen lassen, daß die Behinderung zum schlechteren Durchschnitt geführt hat und das auf die Wartezeit anrechnen lassen.
    Bei Prüfungen kann man Nachteilsaugleiche wie z.B. Zeitverlängerung beantragen.

    Durch den Schwerbehindertenausweis kann man bei entsprechendem GdB Förderung in Behinderteneinrichtungen in Anspruch nehmen. Das zahlt dann die Eingliederungshilfe, aber nicht nur bei Einrichtungen, sondern auch beim Studium, wobei die Einkommensgrenzen bei der Eingliederungshilfe deutlich höher sind, als bei Hartz 4.
    Des weiteren stehen einem Heil- und Hilfsmittel zu.
    Auch bei Hartz 4 kann bei bestimmten Behinderungen ein Mehrbedarf bestehen, und auch bei den Zumutbarkeitskriterien können eventuell Abstriche gemacht werden.
    Bei bestimmten chronischen Erkrankungen kann zudem die Zuzahlungspflicht bei Medikamenten auf 1% des Brutto EK begrenzt werden.

    Gruß

    Surfer





  • Hallo,

    im Anhang habe ich hierzu beigefügt, die merkzeichenabhängigen Nachteilsausgleiche.
  • Weibermama hat geschrieben:
    Habe jetzt meinen Bescheid für einen Schwerbehindertenausweis bekommen und naja versuche jetzt mal das ganze zu überblicken was ich mit meinen Merkzeichen beanspruchen darf oder kann. Bräuchte da echt ein wenig Hilfe

    Hilfe würden wir ja gern geben, aber was steht denn nun im Bescheid? 😳

    Gruß, Charly
  • Hallo Weibermama,

    wir haben auf unseren Infoseiten viel Wissen rund um den Schwerbehindertenausweis gesammelt.
    Klick bitte mal hier drauf:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html
    Und dann klick dich weiter zu den einzelnen Artikeln - die sind links neben dem Überblicksartikel aufgelistet.
    Falls du konkrete Fragen hast, bitte her damit!
    Du siehst, die Community wartet schon darauf, dir alle deine Fragen zu beantworten.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • 😃
    Vielen Dank für Eure Hilfsbereitschaft, die Anhänge waren toll und auch der Link hat mir schon weitergeholfen. Um auch die anderen nicht zu vergessen:
    auf dem Bescheid steht ein GdB von 80 und ich habe die Merkzeichen G/B/und AG


    Eine gezielte Frage hätte ich da noch und zwar ab wann ist so ein Ausweis gültig ?
    Beantragt habe ich den Ausweis im Oktober 2009 und habe nach dem 1. Bescheid im Juni 2010 einen Widerspruch eingelegt, da die Rollstuhlabhängigkeit nicht berücksichtigt wurde ( hatte nur 20% wegen meiner Augen ) der wurde dann abschließend am 5. Oktober 2010 mit einem GdB von 80 bestätigt
    Mach da jetzt schon so lange mit hin und her das ich da schon fast nicht mehr durchblicke!
    😳 Hatte stellenweise das Gefühl man wartet ab wie ernst es mir mit dem Antrag denn so sei!
    LG Tanja
  • Hallo Weibermama,

    habe ich das richtig verstanden? Du bist abhängig vom Rollstuhl und hast eine stark eingeschränkte Sehfähigkeit.
    Das schreit danach Widerspruch einzulegen beim Versorgungsamt Deines Heimatortes. Dir müßten allein dadurch daß Du 2 gravierende Einschränkungen hast,also eine Mehrfachbehinderung besteht 100% zustehen.
    Auch wenn es viel verlangt ist,bitte lege Widerspruch ein, wechsle den Arzt, erkundige Dich auch bei anderen Usern und den Fachexperten im Forum und auch bei Beratungsdiensten am Heimatort. Wenn Du Mitglied beim VdK bist, oder wirst, können auch die Dir helfen und für Dich kostenlos prozessieren, falls es erforderlich sein sollte.
    Ich sage das nicht, um Dir Druck zu machen, sondern weil ich weiß, daß eine Höherstufung nachträglich immer sehr schwierig zu kriegen ist.
    Wie Du gesehen hast hängen manche Förderungen an den 100%
    Grundsätzlich gültig ist der Behindertenausweis rückwirkend nach Antragstellung. Bei bleibenden Behinderungen ist der Ausweis unbefristet.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo,

    im Anhang habe ich hierzu beigefügt, die GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche.
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