Parkplatz vor der Haustür

Hallo Ihr Lieben!

So ich habe es endlich geschafft und nach 13 Monaten Kampf meinen Schwerbehindertenausweiß bewilligt zu bekommen. Nun wird es Zeit die nächsten Hürden in Angriff zu nehmen. Ich wohne in einem Einfamilienhaus und benötige zum Rein und Rauskommen eine Rollirampe, diese kann ich allerdings nur dann legen, wenn kein Auto vor der Tür parkt. Da dort eine ganz normale Parkzone für Anwohner ist, habe ich schon oft massive Probleme gehabt !
Nun meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit einen Behinderten parkplatz vor der Haustür zu beantragen ? Und wenn Ja wo und welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein ?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, möchte an dieser Stelle allen schon mal ganz lieb für Ihre Antworten danken!
Tanja 😃

Antworten

  • Hallo Tanja,

    ersteinmal Glückwunsch, dass Du den Kampf durchgehalten hast 😀

    Was Deine Frage betrifft:
    Ja, das geht 😀 Ich habe auch so einen Parkplatz 😉

    Einfach mal einen netten Antrag bei Eurem örtlichen Straßenverkehrsamt stellen (ggf. mit der Bitte um Weiterleitung an die entsprechend zuständige Stelle) und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beilegen.

    Bei weiteren Fragen oder Problemen melde dich jederzeit gern noch einmal! Wir freuen uns, helfen zu dürfen 😀

  • 😛

    Danke Justin !
    Das ist doch schon mal eine riesen Hilfe.
    Und weitere Fragen werde ich bestimmt noch haben momentan mehr als mir lieb ist !


    Muß für diesen Antrag ein bestimmtes Merkzeichen im Ausweis stehen ?

    LG Tanja
  • Hallo Tanja,

    die Vorraussetzungen zum Parken auf einem Behindertenparkplatz müssen gegeben sein 😉

    Welche das sind, erfährst Du hier, in unserem Info-Bereich: http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html

    Bei weiteren Fragen melde dich jederzeit gern! Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin,

    dazu eine Frage von mir...

    Bekommt man auch einen personenbezogenen Parkplatz für sein behindertes Kind... Ja, erforderlichen Merkzeichen sind vorhanden 😉
    ....wenn das Auto auf mich (Vater) angemeldet ist?

    Vielen Dank schon mal...

    Liebe Grüße

    Dennis



  • Nein, das Fahrzeug muß auf das Kind angemeldet sein.
    Das hat dann zur Folge daß das Fahrzeug nur für Fahrten mit oder für das Kind benutzt werden darf, gilt ebenso für die Kfz-Steuervergünstigung/Befreiung.
  • Da muss ich widersprechen!

    Ich bekam hier vor ca. 3 Jahren einen eigenen Parkplatz der für meinen BLAUEN PARKAUSWEIS ausgestellt war! Das bedeutet, dass JEDES Fahrzeug, welches meinen Parkausweis in der Auslage liegen hat, dort parken darf, UNABHÄNGIG davon, aus wen das Auto angemeldet ist!

    Wichtig ist also der blaue Parkausweis!

    Gruss,
    little
  • @Little,
    lies bitte noch einmal die Frage!
    Es geht nicht um das Fahrzeug sondern um die Zuteilung eines persönlichen Parkplatzes. Der wird nur dem Behinderten zugewiesen, also in diesem Fall dem Kind, dazu aber muß das Fahrzeug auf das Kind zugelassen sein.
  • Hey,

    danke schon mal.. Hier in Hamburg entscheidet das scheinbar die Polizei. Es scheint möglich zu sein. Haben bald einen Termin, dann mehr... 😉
  • Die Polizei?
    Eher doch das Ordnungsamt.
    Ausgeführt wird es vom Straßenbauamt.
    Naja HH war schon immer etwas besonderes, sollte mich aber sehr wundern.
  • idur65 hat geschrieben:
    @Little,
    lies bitte noch einmal die Frage!
    Es geht nicht um das Fahrzeug sondern um die Zuteilung eines persönlichen Parkplatzes. Der wird nur dem Behinderten zugewiesen, also in diesem Fall dem Kind, dazu aber muß das Fahrzeug auf das Kind zugelassen sein.


    Hallo idur,

    eben nicht! In der Bundeshauptstadt bekam ich, AUFGRUND meines blauen Parkausweises, OHNE ein Auto zu besitzen, oder zu halten, einen persönlichen Parkplatz vor der Haustüre zugewiesen! Dort ist ein klassisches Behinderten-Parkplatz-Schild zu sehen, welches, als Zusatz, meine eigene Nummer aufweist und somit nur mit meinem blauen Parkausweis (nebst der alleinigen Nummer), dort gepakrt werden darf. Zu der Zeit hatte ich ein Auto zur Verfügung, war aber, aus Kostengründen, weder Versicherungs-Nehmer, noch Halter oder gar Besitzer!

    Gruss,
    little
  • Hallo Little, ich wollte es nun genau wissen und habe verschiedentlich recherchiert.
    Dabei habe ich festgestellt daß unsere Stadt mal wieder Sonderwege geht die aber nicht die Regel sind.

    Allgemein ist es tatsächlich so daß das Fahrzeug nicht auf die Parkplatz beantragte Person zugelassen sein muß.
    Entschuldigung daß ich damit Verwirrung gestiftet habe.
  • Alles gut und ich hab nun auch gelernt, dass die hiesige Vorgehensweise, nicht generell zu gelten scheint 😀

    Viele Grüsse,
    little
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