Ich bin in der Ausbildung und bekomme nur BAB, steht mir wegen meiner Behinderung nicht einen Mehrbe

Also, ich kann mit meinem Einkommen die Kosten für den Lebensunterhalt nicht zahlen, jetzt ist die Frage ob ich nicht grundsätzlich noch irgendwelche Zusatzleistungen bekommen kann bzw. mir auch zu stehen. Man wird ja nirgends mehr aufgeklärt. Keiner weiß von irgendwas, das ärgert mich maßlos. Denn auch auf dem Amt werde ich immer weiter geschickt mit der Aussage: da bin ich nicht für zuständig. Kann mir da jemand helfen??

Antworten

  • Hallo,
    erst mal schön das Du hier bist.
    Aber ein paar Infos brauchen wir da schon noch.
    Also eigendlich über nimmt das BAB die Miete und auch Unterhaltskosten
    allerdings nur bis zur Höstgrenze.
    Alo stellt sich die Frage was für Eine Behinderung Du hast und was Du als Ausbildungsvergütung bekommst.
    Nur so lässt sich für Dich eine gute Antwort deiner Frage finden.
    Aber vieleicht schaust du erstmal im Forum ob Du da noch was findest.
    Auch erleichtert uns das Ausfüllen deines Profils die Antwort etwas.

    Herbi


  • Hallo Herbi,

    ich wusste nicht was ich genau schreiben sollte, welche infos ihr braucht etc.
    also ich habe eine fibulaaplasie seit geburt und habe eine 50% Gehbehinderung.
    Mache eine Ausbildung über die Reha-Maßnahme der Agentur für Arbeit, bekomme jetzt im 2. Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung von 325,-€. Zur Zeit bekomme ich dann auch noch BAB in Höhe von 369,-€ ich habe einen Mietaufwand von 384,30,-€, ich bin auf mein Auto angewiesen das ich jetzt demnächst auch selbst finanzieren darf (Versicherung) und natürlich Benzin-Kosten, muss jeden Tag ca. 30-40km zur Ausbildungsstelle fahren. Ich bin am 01.10. in eine 41m² Wohnung gezogen, weil ich zuvor nur 26,5m² hatte und sich das schwierig gestalten lies, wegen meiner Behinderung. Die Agentur für Arbeit kommt natürlich auch wie immer nicht in Quark, wegen der Neuberechnung für die neue Wohnung. Aber die wollen ja alle jetzt Geld und nicht in 2 Monaten, wenn die Agentur dann mal fertig ist. Deswegen meine Frage, ob mir nicht noch andere Leistungen zustehen auf Grund meiner Behinderung?!

    Danke im Voraus,
    werde mich auch um mein Profil kümmern, aber steh grade mit dem Rücken zur Wand und brauch ganz dringend Rat...

    LG Cira
  • prusseliese1990 hat geschrieben:
    Hallo Herbi,

    ich wusste nicht was ich genau schreiben sollte, welche infos ihr braucht etc.
    also ich habe eine fibulaaplasie seit geburt und habe eine 50% Gehbehinderung.
    Mache eine Ausbildung über die Reha-Maßnahme der Agentur für Arbeit, bekomme jetzt im 2. Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung von 325,-€. Zur Zeit bekomme ich dann auch noch BAB in Höhe von 369,-€ ich habe einen Mietaufwand von 384,30,-€, ich bin auf mein Auto angewiesen das ich jetzt demnächst auch selbst finanzieren darf (Versicherung) und natürlich Benzin-Kosten, muss jeden Tag ca. 30-40km zur Ausbildungsstelle fahren. Ich bin am 01.10. in eine 41m² Wohnung gezogen, weil ich zuvor nur 26,5m² hatte und sich das schwierig gestalten lies, wegen meiner Behinderung. Die Agentur für Arbeit kommt natürlich auch wie immer nicht in Quark, wegen der Neuberechnung für die neue Wohnung. Aber die wollen ja alle jetzt Geld und nicht in 2 Monaten, wenn die Agentur dann mal fertig ist. Deswegen meine Frage, ob mir nicht noch andere Leistungen zustehen auf Grund meiner Behinderung?!

    Danke im Voraus,
    werde mich auch um mein Profil kümmern, aber steh grade mit dem Rücken zur Wand und brauch ganz dringend Rat...

    LG Cira


    Hallo Cira,

    was ist BAB?? Habe das noch nie gehört. Aber wenn Du in der Ausbildung bist kannst Du Dir Formulare besorgen und ergänzende Sozialhilfe beantragen. Wohngeld übrigens auch.

    Gruß Karin
  • BAB = BerufsAusbildungsBeihilfe

    Wohngeld kann ich nicht beantragen, weil ich in der Erstausbildung bin, sagte das Amt zu mir, auch sonstige Leistungen wie Erstausstattungsgeld oder Kautionshilfe würde mir alles nicht zu stehen. Mir würde angeblich nur das BAB zustehen.

    Ich verzweifel langsam richtig.
  • Hallo,
    also ist jetzt die Frage ob du Merkzeichen hast im Ausweis.
    Das BAB übernimmt zahlungen der Kindergeldkasse.
    Also entweder BAB oder Kindergeld.
    Ja deine Mietkosten sind vom BAB gedeckt und vom Arbeitsamt.
    Also ich müsste wissen welchem Bundesland Du wohnst.
    Schick einfach eine PN an mich.
    Ich schreib Dir dann wie es weiter gehen kann.
    Da es ja schnell gehen muss.
    Einfach oben rechts anklicken Nachricht schreiben und senden das war es dann schon.
    Ist also ganz einfach.

    Herbi
  • prusseliese1990 hat geschrieben:
    BAB = BerufsAusbildungsBeihilfe

    Wohngeld kann ich nicht beantragen, weil ich in der Erstausbildung bin, sagte das Amt zu mir, auch sonstige Leistungen wie Erstausstattungsgeld oder Kautionshilfe würde mir alles nicht zu stehen. Mir würde angeblich nur das BAB zustehen.

    Ich verzweifel langsam richtig.


    Stimmt nicht. Wenn Du eine eigene Wohnung hast bekommst Du Wohngeld. Auch wärend der Erstausbildung. War bei mir auch so. Das Wohngeld ist abhängig von der Höhe des Einkommens und wird vom Wohnungsamt berechnet und gezahlt. Laß Dir nicht so viel erzählen. Besorg Dir die Formulare und stell die Anträge. Erst dann weißt Du wirklich ob es funktioniert. 😉 Grundsätzlich steht Dir zum Lebensunterhalt die gleiche Summe zu, wie ein Hartz IVer hat. Egal aus welchem Topf sie kommt.
  • Ich habe den Antrag noch gestellt bevor ich BAB bekommen habe, da wurde das aus dem Grund abgelehnt... Ich war ja auch beim Jugendamt, um bescheinigen zu lassen, dass es mir nicht mehr möglich ist mit meiner Mutter unter einem Dach zu leben. Damit ich all diese Anträge stellen konnte, das wurde aber abgelehnt mit der Begründung, ich müsste einen Antrag auf BAB stellen weil mir sonst keine Leistungen zu stehen würden.
  • Hallo Prusseliese,

    ich habe einen Kollegen von mir über deine Frage informiert.
    Er wird sich deinen Thread am Abend ansehen.

    Bitte hab noch etwas Geduld.
    Und nimm bitte auch Herbis Hilfe an.
    Sie kann dir sicher auch weiterhelfen.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo Cira,

    meine Kollegin hat mich auf Deine Anfrage aufmerksam gemacht.

    Zusätzlich zu den bisher genannten Möglichkeiten würde mir noch die Wohnungshilfe des Rehaträgers bzw. Integrationsamtes einfallen. Weitere Infos hierzu in folgender PDF auf Seite 9:
    http://integrationsaemter.de/files/599/ZB_Info_12S_BIH.pdf

    Laut Informationen der Arbeitsagentur gibt es leider keine höheren Leistungen bei der BAB für behinderte Auszubildende (vgl. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26024/Navigation/zentral/Buerger/Ausbildung/Finanzielle-Hilfen/Menschen-mit-Behinderungen/Menschen-mit-Behinderungen-Nav.html)

    Vielleicht kannst Du über Deinen Schwerbehindertenausweis noch Vergünstigungen erhalten, und so ein paar Euro sparen. Schau dazu mal hier in unseren Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html

    Da Du bereits ein Auto hast, bringt Dich die KFZ-Hilfe leider auch nicht weiter. Denn laufende Kosten werden nicht übernommen.

    Wenn Du nicht gerade erst umgezogen wärst, würde ich einen Umzug in eine Wohnung, die näher an der Ausbildungsstelle liegt, empfehlen.

    Ich hoffe, meine Informationen und die aus der Community konnten Dir weiterhelfen! Falls nicht, melde dich bitte noch einmal! Wir freuen uns, wenn wir weiter helfen dürfen 😀
  • hallo prusseliese,

    es ist leider richtig das bei bab kein wohngeld bezahlt wird.
    wohngeld wird generell erst nach der lehrausbildung bezahlt laut sgb9. (sozialgesetztbuch9)

    da du unter 25 jahren bist, wird gesetzlich (argen) davon ausgegangen das du bis zu dem 25igsten bei deinen eltern leben kannst und somit nicht in deren leistungsbezug kommst. auf grund deiner ausbildungssituation ist es über die entscheidung des jugendamtes gegangen das du ausziehen darfst und deinen unterhalt für die ausbildung brauchst. diese wird dann immer über bab gewährt. in dieser leistung sind so wie beim alg2 alle kosten enthalten. eventuelle einkommen werden dabei auch wie bei alg2 angerechnet.

    habe das ganze vor zwei jahren mit meinem pflegesohn durch.

    als alleinstehnder stehen einem kalt 220,- euro plus nebenkosten zu. diese nebenkosten können unterschiedlich sein, hängt davon ab in welcher region du in deutschland lebst. aber meistens liegt es bei ca. 300,- euro warm.
    da dein einkommen höher ist als der hartz4-satz mit miete, hast du keinen anspruch. für die mehrmiete musst du allein aufkommen sowie für alle ausgaben zum unterhalt deines kfz`s.


    wie dir justin_myhandicap schon geschrieben hat kannst du nur sehen das du etwas über deinen schwerbeschädigteausweis herausholen kannst sofern er annerkannt wird beim amt mit seinen eintragungen.

    ich hoffe das ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.

    lg ralle


  • Hallo Leute,

    Hier im Forum war kürzlich ein Link zum Mehrbedarf mit Behinderung und dabei ist auch die Ausbildung erwähnt worden. Vielleicht weiß das die Redaktion.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo surver,

    hast Du schon mal hier nach geschaut. 😉

    http://www.myhandicap.de/arbeit-behinderung-job.html

    Gruß Karin
  • " Hallo surver,

    hast Du schon mal hier nach geschaut.

    http://www.myhandicap.de/arbeit-behinderung-job.html

    Gruß Karin"
    Wenn man auf den o. g. Link geht, gelangt man unter anderem auf die Information zum Integrationsfachdienst.

    Du müsstest schauen, welcher Integrationsfachdienst in Deiner Region für Dich zuständig ist und dann einen zeitnahen Termin vereinbaren.
  • Erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe... Ich werde mich da mal schlau machen welche tipps ihr mir geben konntet, vielleicht gibts da ja wirklich was über das Integrationsamt an Zuschüssen oder Einsparungen mit meinem Schwerbehindertenausweis. Falls es euch dann mal interessiert, wenn nochma solche Fragen auftauchen, kann ich gerne ein Resümee schreiben, das wird allerdings ne Zeit dauern, ihr kennt ja die Ämter und arbeiten muss ich natürlich auch... Trotzdem, vielen vielen Dank...
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