Schulwechsel

Wie muss man bei einem Schulwechsel mit den Schulbehörden der Wohngemeinde vorgehen? Ich habe erfahren, dass es auch zur Absage kommen kann, d.h. die Schulpflege zahlt nicht wenn es eine Privatschule ist. Wenn es sich ergibt, dass sich das Kind in der anderen Schule wohl fühlt, dass die für den Schulwechsel verursachenden Probleme ausgeräumt sind, ist eine Ablehnung trotzdem möglich?

Antworten

  • Lieber RobertJohn

    So ein Schulwechsel erfordert viel Nerven von den Eltern. Es kann gut sein, dass der Antrag abgelehnt wird, aber man kann dagegen Rekurs einlegen.

    Ich würde dir raten, dass du die Downsyndrom-Organisation insieme 21 kontaktierst, bevor du mit der Schule sprichst. Stell dir auch wenn möglich ein Dossier zusammen mit den möglichen Argumenten der Schule gegen einen Schulwechsel. Finde Lösungen und Gegenvorschläge gegen diese Argumente. Je besser du vorbereitet bist, desto einfacher.

    Wie die Kostenübernahme geregelt wird, besprichst du am besten mit der Privatschule direkt.

    Viel Erfolg!
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