Umzugshilhe bei 50%GdB

Kann ich von Amtswegen her Umzugskosten Beihilfe bekommen. Ich bekomme harz4 und habe 50%GdB.
Danke im Vorraus Icke.

Antworten

  • Hallo Icke,

    das kommt wahrscheinlich auf die Begleigtumstände an. Wir werden für dich bei unseren Fachexperten nachfragen.


    Viele Grüße,
    Iris
  • hallo icke,

    du bekommst von der arge umzugskosten bezahlt wenn bestimmte voraussetzungen erfüllt sind. wie neuer job oder familienzusammenführung.
    entweder als direkte abrechnung nach rechnung oder pauschal bis zu 250,- euro.

    lg ralle

  • Guten Abend Icke,

    herzlich willkommen im Forum.

    Leider hast du nicht sehr viel geschrieben zum Sachverhalt im Detail, die Frage allein reicht nicht aus um dir dies 100% zubeantworten. Ein Antrag auf Leistungen, beinhaltet unter anderem auch Voraussetzung an die Situation an sich und zum Leistungsanspruch.

    SGB II §§ § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung, beinhaltet unter anderem folgendes:

    (2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.

    (2a)
    Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

    1.
    der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

    2.
    der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

    3.
    ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


    3
    Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

    (3)
    Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden;

    eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.
    Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
    Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.

    (4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.

    ----------------

    Da du deine jetzige Situation nicht detailliert erklärt hast wäre dies eine Möglichkeit. Vielleicht kannst du ein wenig mehr dazu sagen, dann könnte ich dir besser behilflich sein. Mfg Lyn 😉
  • 😃 danke dir, hast mir schon nen stück weit geholfen,lg icke-Robert.
  • Hallo icke,

    wenn Du in eine behindertengerechte Wohnung umziehen mußt, sind die Prozente egal. Sowas wird immer unterstützt. Ebenso der Umzug hin zur Arbeit oder in eine größere Wohnung wegen Familienzuwachs. Ob bei Dir die Arge, das Wohnungsamt, das Integrationsamt oder die Pflegekasse Kostenträger ist, erfährst Du am besten beim Wohnungsamt. Für alles andere ist die Arge zuständig.

    Gruß Karin
  • 😎 danke dir karin