Darf ein behinderter Mensch der im Heim wohnt mit Stubenarrest belegt werden

Er möchte gerne aus dem Heim raus da ihn zB. Essen vorenthalten wird. Warum übernimmt der KSV die Heimkosten wenn die Essensversorgung ihn vorenthalten wird. Dann durfte er Abends nicht raus da haben die Betreuerzwei Stangen vor seiner Türe gemacht und Schlösser davor getan so das er nicht mehr raus konnte. Ich persönlich habe dort Hausverbot seit März diesen Jahres also kann auch nicht zu meinen Freund hoch

Antworten

  • Hallo Benny,

    wenn Deine Geschichte wahr ist, ist sie ein Skandal. 🙁

    Trotzdem sollte man erst urteilen, wenn es genügend Hintergrundwissen gibt. Beispiel: Bist Dir ganz Sicher das Deinem Freund Essen vorenthalten wird und es nicht nur das Gefühl Deines Freundes ist? Ich habe im Umgang mit Menschen die von der Versorgang anderer Abhängig waren erlebt, daß sie ihren Angehörigen erzählten, man würde ihnen Essen vorenthalten. In Wirklichkeit aber, war das Essen portioniert. Deshalb konnte ihnen kein Nachschlag gegeben werden.

    Was den Stubenarrest angeht, so gibt es klare Regeln, wann ein erwachsener Menschen räumlich begrenzt werden darf. Selbst wenn hilflose Menschen dazu neigen aus dem Bett zu fallen, dürfen sie nur mit richterlicher Anordnung ein Bettgitter erhalten. Das gleiche gilt für Menschen die dazu neigen weg zu laufen und sich dabei selber gefärden. Auch sie dürfen nur mittels richterlicher Anordnung räumlich begrenzt werden. Anderen Falls wäre Das Verriegeln einer Türe oder das anbringen von Bettgrittern Freiheitsberaubung.

    Sollte es wirklich so sein, daß in diesem Heim Nahrungsentzug und Freiheitsentzug gängige erzieherische Praxis ist, mußt Du das Heim anzeigen. Die MyHandicap Redaktion und Fachexperten werden sich hier bestimmt bald melden und sollte an dieser Sache etwas dran, Dir ganz bestimmt helfen gegen dieses Heim vor zu gehen und Deinen Freund da raus zu holen.

    Lieben Gruß
    Karin
  • Hallo Benny,
    Schön das du hier bist auch wenn der Anlass erst mal nicht schön ist.
    Ich würde gern erfahren wie du Dir das Hausverbot eingehandelt hast.
    Ja und vieleicht wäre es gut zu erfahren warum dein Freund in diesem Heim ist.
    Und bekommt er denn jetzt überhaupt noch Besuch von jemandem?

    Stangen vor den Türen mit Schlössern hört sich schon für mich gruselig an.
    Ich würde es machen wie Karin geschrieben hat denn wenn das stimmen sollte braucht er ja dringend Hilfe.

    Herbi


  • Hallo Benny,

    so wie du die Situation schilderst, ist sie natürlich nicht tragbar.
    Wichtig wäre, wie Karin schon geschrieben hat, herauszufinden, ob das alles tatsächlich so geschehen ist oder ob dein Freund eher nur das Gefühl hat, dass ihm Essen vorenthalten wird.

    Gibt es eine Person, eventuell einen Verwandten oder einen gemeinsamer Freund, der zusammen mit deinem Freund oder für deinen Freund das Gespräch mit der Heimleitung suchen könnte?

    Viele Grüße, Iris
    Redaktion
  • Hallo Benny
    Es wäre erstmal schön zu wissen, was das für ein Heim ist und warum dein Freund dort ist?
    Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, wenn er wegen Übergewichts dort zum Abnehmen ist, dass sein Essen dort genau zugeteilt wird und auch sein Ausgang beschränkt wird, damit er nicht auswärts essen gehen kann. Das mit der Eisenstange vor der Tür kann ich mir heut zu tage nicht mehr vorstellen, weil das mit einem Schlüssel einfacher machen lässt.
    Gruß Harry

  • Hallo Harry 01,

    Ohne richterliche Anordnung ist tatsächlich der Fakt der strafbaren Freihheitsberaubung erfüllt.
    Es müßten aber auch starke Argumente, wie akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorliegen, damit diese Anordnung überhaupt erfolgen darf. Oftmals wird auch das Jugendamt oder ärztliche Gutachter mit herangezogen. So einfach ist das gar nicht.Und das mit der Barrikade der Tür kann sogar gefährlich werden, wenn man etwa daran denkt, daß es im Gebäude brennen könnte.
    Das mit der abgezählten Portion beim Essen kann sein und ist rechtmäßig, allerdings nur dann, wenn die Rationen zureichend bemessen wurden. Es als Strafe vorenthalten ist Körperverletzung.
    Es kann sein, daß Karin mit ihren abschwächenden Argumenten recht hat, genauso gut kann aber Dein Freund recht haben. Ich weiß das, weil ich auch, wenn auch nur tagsüber im Heim war einiges abging, was nicht ganz O.K. war, in der anderen Einrichtung, wo ich dann auch im Internat war, war es dann cool.
    Wenn das was Dein Freund sagt zutrifft, dann müssen zunächst die Angehörigen und die Heimleitung eingeschaltet werden und wenn da nicht reagiert wird die Heimaufsicht. Wenn das wieder nichts hilft Jugendamt, Vormundschaftsgericht, schlimmstenfalls Polizei und Presse.

    Gruß

    Surfer
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