bin ich ab 50% unkündbar

Ich habe heute den Bescheid bekommen das ich einen Schwerbehindertenausweis über 50% bekomme.
Meine Frage: Bin ich jetzt unkündbar?

Antworten

  • Hallo Steffi

    Unkündbar - nein absolut nicht. Auch mit 100% ag, B, H und über 50 bist du als Schwerbehinderte nicht unkünbar. Zur Kündigung eines Schwerbehinderten ist allerdings die Zustimmung des Intergrationsamtes notwendig. Aber 2009 endeten 78% der Anfragen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - nee unkündbar sind wir nicht.

    Klaus
  • Und wenn man in einem Arbeitsverhältnis zu einem Behinderten wird, egal wie schwer man behindert wird und der Arbeitgeber keinen Behindertengerechten Arbeitsplatz hat oder nicht einrichten kann, bist Du schneller arbeitslos als Dir lieb ist!

    Das ist alles nur Augenwischerei und eine Mär mit dem unkündbaren!

    Wo ein Wille ist ein Weg, um einen Behinderten los zu werden!



    lg Cross der alle Arbeitgeber von hier mit einem verachtenten Gruß beglückt, die Behinderte nicht aktzeptieren und unterstützen inclusiv meinem!
  • Hallo Steffie,

    nein, unkündbar bist du nicht. Du hast nur einen besonderen Kündigungsschutz, das heißt, der Arbeitgeber muss dem Integrationsamt gute Gründe für eine berechtigte Kündigung nennen. Du bist daher höchstens nicht so unproblematisch kündbar, wie ein nicht schwerbehinderter Mensch. Guck auch mal hier: http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis_arbeit.html

    Viele Grüße, Iris
    Redaktion
  • Hallo Leute,

    Ab 50% besteht automatisch rechtlich der Schwerbehindertenstatus.
    Man ist zwar dann nicht unkündbar, aber schwerer kündbar. Man hat einen erweiterten Kündigungsschutz, d.h. der Arbeitgeber müßte eine Kündigung vor der Schwerbehindertenvertretung, vor allen Dingen aber vor dem Integrationsamt sachlich rechtfertigen. Das Integrationsamt stimmt in der Regel der Kündigung nur zu, wenn entweder ein krasses Fehlverhalten vorliegt oder der Arbeitgeber stichfest nachweisen kann, daß absolut kein anderer behindertengerechter Arbeitsplatz vorliegt und auch keine Willkür hinter der Kündigung steckt.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Steffi!

    Ich will dich (und die anderen ) in dieser "Kündigungsfrage" nicht noch weiter verwirren.

    Es gibt im groben 3 Kündigungsarten.
    1) personenbedingte
    2) verhaltensbedingt
    3) betriebsbedingt
    Jede dieser Kündigungsarten kann eine "ordentliche" oder eine "außerordentliche" (fristlose -- normalerweise "verhaltensbedingt" wegen Diebstahl, Mobbing oder ähnlichem).

    Das Integratiosnamt muß immer informiert werden -- kann aber nur intevenieren bei einer personenbedingten Kündigung (wg. Krankheit, Minderleistung usw.)

    Der Arbeitgeber weis das auch, deswegen überlegt er sich schon vorher, ob er mit einer Kündigung "durchkommen" würde.
    Deswegen leider stimmt das Integrationsamt (in BW) ca. 70 bis 80% der Kündigungen zu!

    Gruß, Josef
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