Muss ich ein Hörgerät selbst bezahlen oder zahlt das die Krankenkasse?
Antworten
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Falls Sie jünger sind als 65, übernimmt die Invalidenversicherung je nach medizinischer Indikation durch den Ohrenarzt die gesamten Kosten für Hörgeräte der Indikationsstufen 1–3. Dabei finanziert die IV auch zwei Hörgeräte.
Anders liegt der Fall, wenn Sie das AHV-Alter erreicht haben. Die AHV übernimmt dann lediglich 75% des IV-Beitrages an ein Hörgerät der Indikationsstufen 1–3 und das bloss für ein einziges Gerät.
Die Krankenkassen sind nicht zu Leistungen an Hörgeräten verpflichtet.
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