Was soll das eigentlich mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Was soll das eigentlich mit dem Be

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  • Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind (Art. 1 Abs. 1 BehiG). Mit Bezug auf das Bauen bezweckt das BehiG, Menschen mit einer Behinderung den Zugang zu einer Baute oder Anlage ohne Hindernisse zu ermöglichen.
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