Negativer IV-Bescheid
Ich habe einen negativen Bescheid von der IV bekommen. Was kann ich tun, wenn ich mit der Verfügung nicht zufrieden sind?
0
Antworten
-
Versicherte, die mit der Verfügung der IV-Stelle nicht einverstanden sind, können innert 30 Tagen beim Obergericht Schaffhausen Beschwerde erheben. Falls sie mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden sind, können sie sich an das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern (EVG) wenden.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 988 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 103 Chronische Erkrankungen
- 132 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 130 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 91 Bildung & Studium
- 12 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 756 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 105 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 751 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 323 Recherche