Negativer IV-Bescheid

Ich habe einen negativen Bescheid von der IV bekommen. Was kann ich tun, wenn ich mit der Verfügung nicht zufrieden sind?

Antworten

  • Versicherte, die mit der Verfügung der IV-Stelle nicht einverstanden sind, können innert 30 Tagen beim Obergericht Schaffhausen Beschwerde erheben. Falls sie mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden sind, können sie sich an das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern (EVG) wenden.
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