Welche Auskünfte muss ich der IV geben?

Welche Auskünfte muss ich der IV geben?

Antworten

  • Die versicherte Person selbst ist verpflichtet, alle für die Leistungsbeurteilung nötigen Auskünfte zu erteilen. Dies sind Informationen über
    - Gesundheitszustand
    - Tätigkeit
    - Arbeits- und Eingliederungsfähigkeit.

    Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars ermächtigt die versicherte Person die IV, bei allen in Frage kommenden Stellen die für den Fall notwendigen Informationen einzuholen.
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