Umgang mit Demenzkranken

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Ich werde bald in einem Altersheim arbeiten. Ich habe etwas Angst vor dem Umgang mit Demenzkranken. Wie soll ich das angehen?

Antworten

  • Demenzerkrankungen verlaufen unterschiedlich, und ebenso unterschiedlich sind die Bedürfnisse und Verhaltensweisen der Betroffenen.

    Die Verhaltensweisen der Kranken ändern sich im Verlauf der Krankheit und körperliche Symptome nehmen häufig zu. Demenzerkrankungen haben zahlreiche Erscheinungsformen. Einige der Kranken sind freundlich, andere aggressiv, einige sind körperlich gesund, andere wiederum bettlägerig. Das Krankheitsbild verändert sich nicht nur im Verlauf der Krankheit, sondern ist häufig auch abhängig von der Tagesform und der Tageszeit.
    Auch die pflegenden Angehörigen befinden sich in sehr unterschiedlichen Situationen. Meist sind es die Ehepartner im höheren Alter oder die Kinder bzw. Schwiegertöchter/-söhne, die auch noch eine eigene Familie zu betreuen haben und/oder berufstätig sind.

    Es gibt deshalb keine allgemeingültigen Rezepte für den Umgang mit Demenzkranken, sondern es gilt auszuprobieren, was im Einzelfall hilft.

    Folgende Tipps und Umgangsformen haben sich in der Praxis bewährt:

    * Die Krankheit annehmen statt sie zu verleugnen.

    * Wissen über die Krankheit erwerben und sich auf deren Verlauf einstellen.
    * Den Kranken, sein Verhalten, seine Äußerungen beobachten und versuchen sie zu verstehen.
    * Das eigene Verhalten auf den Kranken einstellen, zum Beispiel langsam und deutlich sprechen, Zuwendung geben, für einen gleich bleibenden, aber flexiblen Tagesablauf sorgen, Sicherheit und Geborgenheit schaffen.

    * Den Kranken nicht auf seine Fehler hinweisen, ihn nicht korrigieren, kritisieren, überfordern.

    * Vorhandene Fähigkeiten erhalten, die Kranken in Alltagstätigkeiten, die ihnen Spaß machen, einbeziehen. Dabei an gewohnte Handlungsmuster anknüpfen. Welche Vorlieben und Abneigungen hat der Kranke?

    * Die äußeren Lebensbedingungen anpassen, z.B. Sicherung von Gas- und Elektrogeräten, Nachtbeleuchtung, zweckmäßige Kleidung, Armband oder Zettel mit Name und Adresse, wenn der Kranke dazu neigt die Wohnung zu verlassen. Wenn der Betroffene rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, ist es in der Regel nicht notwendig, eine rechtliche Betreuung über das Amtsgericht einzurichten. Die Vorsorgevollmacht kann sich ebenso wie die Betreuung auf alle im Krankheitsfall regelungsbedürftigen Angelegenheiten erstrecken, z.B. Verwaltung des Vermögens, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten etc.
    Wünsche zur medizinischen und ärztlichen Behandlung, wie z.B. lebensverlängernde Maßnahmen, können zusätzlich in einer Patientenverfügung formuliert sein.

    Durch das seit Januar 1992 geltende Betreuungsrecht wurde die Entmündigung abgeschafft. Die Betroffenen erhalten jetzt ausschließlich in den Bereichen Unterstützung, die sie selbst nicht mehr bewältigen können. Die Betreuer sind verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen soweit wie möglich zu berücksichtigen.
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