Wer zahlt den Schulweg?

Was ist mit den Kosten für den Schulweg bei Sonderschulung?

Antworten

  • Auch die Fahrkosten gehören zu den Leistungen der Sonderschulung. Die IV hat bisher die Fahrten von und zur Sonderschulung bezahlt, wenn ein Kind den Schulweg wegen seiner Behinderung nicht selbständig zurücklegen konnte. Organisiert wurden die Fahrten von der Sonderschule. Daran ändert sich nichts ausser, dass an Stelle der IV der Kanton die Fahrtkosten mit der Sonderschule abrechnet. Die Kostengutsprache für die Fahrkosten ist Bestandteil der neuen, kantonalen Verfügung.
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