Sonderschule für mein Kind wie?

Was muss ich tun, damit mein Kind weiterhin Sonderschulung erhält?

Antworten

  • Sie müssen nichts tun, wenn Sie eine Verfügung der IV-Stelle haben, welche Leistungen für den Besuch einer Sonderschule oder für die integrative Sonderschulung gesprochen hat. Die Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe Basel-Landschaft wird eine neue Verfügung erlassen und den Erziehungsberechtigten schicken. Die Verfügung stellt sicher, dass die bisherige Sonderschulung bis zum vorgesehenen Datum fortgeführt werden kann.
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