Gebärdensprachdolmetscher

Zahlt die IV oder sonst jemand, wenn ich einen Gebärdensprachdolmetscher benötige?

Antworten

  • Öffentliche Einrichtungen sind grundsätzlich rechtlich dazu verpflichtet, einen Gebärdensprachdolmetscher zu bezahlen, wenn eine gehörlose Person um dessen Einsatz bittet und eine anderweitge Kommunikation nicht der Situation entspricht. Ein Teil wird von der IV übernommen. Der SGB sagt dazu: In manchen Situationen ist es für die Gehörlosen unerlässlich, sich an DSGS-Gebärdensprachdolmetschern wenden zu können, so sie überhaupt mit der hörenden Welt kommunizieren wollen.

    Der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers verursacht Kosten, die nur teilweise von der IV übernommen werden. Der SGB-FSS leistet einen grundlegenden Beitrag, um die Gebärdensprachdolmetschung zu finanzieren.


    Wenn gehörlose oder hörbehinderte Menschen auf (gut)hörende Menschen treffen, gibt es oft Kommunikationsschwierigkeiten. Dies ist besonders dann gravierend, wenn es darum geht, wichtige Angelegenheiten zu diskutieren, zum Beispiel bei einer Administration, beim Arzt oder am Arbeitsplatz. Das ist der Grund, weshalb Gehörlose oft auf die Unterstützung von Gebärdensprachdolmetschern angewiesen sind. Einen grossen Teil der Kosten wird von der IV übernommen (klicken Sie bitte hier http://www.sgb-fss.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=370&Itemid=142 , falls Sie weitere Informationen über die Kostenübernahme seitens der IV haben wollen). Der Rest wird bekanntlich vom SGB-FSS gedeckt.
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