Behinderung in der Bewerbung zwingend erwähnen?

Hi, bin ich rechtlich dazu verpflichtet, meine Behinderung in der Bewerbung zu erwähnen?

Antworten

  • Hallo, in der Schweiz gibt es kein Gesetz, das verlangt, dass man seine Behinderung in der Bewerbung erwähnt. Rechtlich bist du nicht verpflichtet deine Behinderung überhaupt zu erwähnen/erklären, nicht einmal bei einem Bewerbungsgespräch. Anders ist es jedoch, wenn die Behinderung ein Sicherheitsrisiko darstellt (mit einer sehr starken Sehbehinderung sollte man z.B. nicht unbedingt Kranführer werden...) Ist die Behinderung sichtbar und brauchst du bestimmte Hilfsmittel, empfiehlt es sich jedoch mit dem zukünftigen Arbeitsgeber darüber zu sprechen. Ob man die Behinderung im Bewerbungsbrief erwähnen soll, da scheiden sich die Geister. Es lohnt sich, sich vorgänging über die Behindertenpolitik des Arbeitsgebers zu informieren. Hat deine Behinderung keinen Einfluss auf deine Arbeit oder Arbeitsweise, kannst du sie getrost unerwähnt lassen. Viel Erfolg bei der Stellensuche!
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