Was versteht man unter Zuschuss zur Ausbildungsvergütung Schwerbehinderter Menschen

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  • Arbeitgeber können von der Agentur für Arbeit für die betriebliche Aus- und Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder vergleichbaren Vergütung erhalten, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen ist. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent (in Ausnahmefällen bis 100 Prozent) der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr oder der vergleichbaren Vergütung, einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
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