Was versteht man unter Wunsch-/Wahlrecht?

Antworten

  • Wunsch- und Wahlrecht sollen die Eigenverantwortung der Betroffenen stärken und ihnen bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände lassen. Die Rehabilitationsträger haben bei der Entscheidung über die erforderlichen Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.