Was ist ein Rentensplitting?
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Seit dem 1.1.2002 können Ehegatten zwischen der Hinterbliebenenrente und dem Rentensplitting unter Ehegatten wählen. Beim Rentensplitting bestimmen die Ehegatten gemeinsam, dass die von ihnen in der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt werden.
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