Wie ist die rechtliche Dimension von Pflegebedürftigkeit?

Antworten

  • Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person durch eine Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage ist, alltägliche Aktivitäten und Verrichtungen selbständig nachzugehen und deshalb Hilfe zur Bewältigung der daraus resultierenden Defizite benötigt. Das können Maßnahmen der Hilfestellung (Assistenz) oder Kompensation oder hauswirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung sein. Diese werden häufig durch Angehörige übernommen, darüber hinaus erbringen Fachkräfte der professionellen ambulanten Pflegedienste oder Pflegeheime solche Leistungen.
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