Was versteht man unter Offenbarung der Schwerbehinderung?

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  • Ein schwerbehinderter Bewerber ist nur verpflichtet, über seine Schwerbehinderteneigenschaft Auskunft zu geben, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich danach fragt. Dabei muss die Art der Behinderung jedoch nicht mitgeteilt werden, sofern sie nicht von ausschlaggebender Bedeutung für die auszuübende Tätigkeit ist.
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