Was ist eine Integrationsvereinbarung?

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  • Private und öffentliche Arbeitgeber schließen mit den betrieblichen Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers eine Integrationsvereinbarung ab. In ihr legen die Beteiligten auf den Betrieb oder die Dienststelle zugeschnittene Integrationsziele sowie Maßnahmen und Verfahrensweisen zur Eingliederung schwerbehinderter und anderer Beschäftigter fest.
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