Was macht der Integrationsfachdienst
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"Aufgabe der Integrationsfachdienste ist es, Menschen deren Eingliederung in das Erwerbsleben auf besondere Schwierigkeit stößt, in den verschiedenen Phasen der Eingliederung zu beraten und zu unterstützen. Sie helfen auch bei der Suche nach behindertengerechten Arbeitsplätzen.
Arbeitgebern bieten sie ausführliche Information, Beratung und Hilfe. Über die Notwendigkeit der Einschaltung eines Integrationsfachdienstes im Einzelfall entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger."
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