Was machen Integrationsämter?

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  • Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (§102 SGB IX). Schwerbehinderten Menschen soll die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden. Die Integrationsämter sind gleichermaßen für schwerbehinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig.
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