Erwerbsunfähigkeit

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Welche Regelungen gelten eigentlich für Erwerbsunfähigkeit?

Antworten

  • Personen, deren Erwerbsfähigkeit auf Dauer bei weniger als 3 Std. täglich liegt sowie Personen, die ihre Regelaltersrente erreicht haben und somit die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht mehr zuzumuten ist, erhalten bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII.
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