Merkzeichen G

Wer kriegt das Merkzeichen G im Ausweis?

Antworten

  • G bedeutet „erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr” (gehbehindert). Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. Die Gehbehinderung kann auch durch innere Leiden verursacht sein, durch Anfälle oder Orientierungsstörungen.
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