Krankenkassenbeiträge bei Halbwaisenrente

Hallo,

ich schilder mal den Fall in kurzen Eckdaten:

Eine minderjährige Person von 17 Jahren bekommt ca. 386,-€ Halbwaisenrente und muß davon 132,-€ Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Das ist mehr als ein Drittel der Rente, kann das sein und wenn ja warum?

lg Cross

Antworten

  • Hallo Crossover,
    da ich nicht davon ausgehe das er/Sie alleine wohnt ist er/sie zumindest über den andern Elternteil zumindest Familienversichert.
    Krankenkassebeiträge für Minderjährige hört sich schon Fragwürdig an.
    Aber dazu müsste Mann/Frau mehr zum Hintergrund wissen.

    Herbi

  • Hallo Crossover,
    bei gesetzlich Versicherten sind Kinder kostenfrei über ein Elternteil mitversichert. Bei Privatversicherten ist das anders. Vielleicht liegt es dran?

    Viele Grüße, Iris
    Redaktion
  • Danke für Eure Antworten.

    Zum Versichertenstatus, werde ich nochmal nachfragen.

    lg Cross
  • hi cross,

    es ist richtig das das kind krankenkassenbeiträge zahlen muss.

    mit beginn der rente hat das kind sozusagen eigenes einkommen und unterliegt der zahlung von krnakenkassenbeitrag.

    bis dato war es bei einem elternteil pflichtversichert. mit beginn fällt es dort heraus.

    normalerweise ist das kind über die kdvr (krankenversicherung der rentner) versichert. jedoch kann es sein das, daß elternteil bei dem es versichert war die voraussetzungen der wartezeit für die kdvr oder ein anderes kriterium nicht erfüllt hat. somit wird das kind mitglied der kv und muss selber seine beiträge zahlen.
    die berechnung erfolgt entweder nach berechnung und erfüllug zur kdvr einkommensabhänig oder bei nichterfüllung der kdvr als freiwilliges mitglied mit dem mindesbeitrag.
    jedoch hat es die möglichkeit bei der rentenkasse einen antrag auf zuschuss zur krankenversicherung zu beantragen.

    bei einer vorversicherung in einer privaten krankenkasse muss allein gezahlt werden.

    auch wenn es keiner glaub, kann alles nachgelesen werden auf der internetseite der deutschen rentenversicherung.

    lg ralle
  • Danke ralle1201😉,

    hm... das mag ja alles so seine Richtigkeit haben, doch ein Drittel der Waisenrente an die Krankenkasse abführen zu müssen, halte ich für heftig, um nicht zu sagen *Sittenwidrig und unmoralisch*

    lg Cross


  • Liebe Ralle,
    da mir das Theama, zum Glück, neu ist und ich wirklich keine Ahnung habe, habe ich eine Frage an Dich: Ich verstehe schon, das die Halbweisenrente ein Einkommen ist aber Barfög ist auch ein Einkommen genauso wie Einkommen aus einen kleinen Job. Als meine Tochter Barfög bekommen hat und dann später Halbtagsjob, wo sie wenig verdiennt hat, hat sie sich auch über mich krankversichern können. Deshalb wundert es mich, das so niedriges Einkommen wie die Halbweisen Rente der Massen "zuschlägt". Natürlich bin ich gesätzlich versichert.

    LG Tabathea
  • hallo @ crossover,

    bei diesem beitrag vermute ich mal ist es der mindestbeitrag der freiwilligen krankenversicherung der zuständigen krankenkasse, was bedeutet wird das sie keinen anspruch auf die kdvr hat.
    bitte geht mit ihr und ihrem bescheid zur krankenkasse und lasst es überprüfen ob sie anspruch hat oder nicht.
    der beitrag setzt sich aus der krankenversicherung und der pflegepflichtversicherung zusammen.


    @ tabatehea,

    auch stehen einem rentenempfänger ein gewisser freibetrag zu der zu dem rentengeld hinzuverdient werden kann und nicht versicherungspflichtig wird. (minijobs bis 400 euro) normaler weise werden von minijobs keinerlei sozialabgaben geleistet.

    bei barfög weiss ich es nicht. aber vielleicht hilft dir dieses weiter.
    am besten jedoch ist das du cavus anschreibst und fragst. er arbeitet bei der krankenkasse.

    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/327.php

    dieser link ist von bundesminiesterium für bildung und forschung

    lg ralle


  • Hallo an Alle 😃
    Ich hab nachgelesen: wenn man sich bei der gesetzlichen Krankenkasse bei einem Familienmitglied mitversichern möchte (Kinder oder Eherpartner) darfdas eigene Einkommen, nicht 365 € überschreiten. Minijob bis 400€.

    Vielleicht ist das der Grund warum die junge Frau doch Beiträge zahlen muss.
    LG
    Tabathea
  • Tabathea hat geschrieben:
    Hallo an Alle 😃
    Ich hab nachgelesen: wenn man sich bei der gesetzlichen Krankenkasse bei einem Familienmitglied mitversichern möchte (Kinder oder Eherpartner) darfdas eigene Einkommen, nicht 365 € überschreiten. Minijob bis 400€.

    Vielleicht ist das der Grund warum die junge Frau doch Beiträge zahlen muss.
    LG
    Tabathea


    hallo tabathea,

    na dann hast du ja einen weiteren grund gefunden. stimmt hätte ich dran denken können. ist ja bei mir so. habe ja auch rente und der bemessungsgrenze und konnte so bei meiner frau familienversichert werden.
    da fällt mir deine frage nach barfög und minijob ein. alle einnahmen werden zusammengerechnet bei der krankenkasse, danach wird der beitrag zur kv berechnet.


    lg ralle
Diese Diskussion wurde geschlossen.