Was sind Anrechnungszeiten?
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Anrechnungszeiten zahlt der Versicherte keine Beiträge, dennoch können diese Zeiten bei der Prüfung des Rentenanspruchs und der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden zum Beispiel Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der Mutterschaft, der Arbeitslosigkeit oder der schulischen Ausbildung. Für Schulausbildungszeiten, die keine Anrechnungszeiten sind, können Versicherte bis zu ihrem 45. Geburtstag freiwillige Beiträge nachzahlen
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