Ich brauche wegen meiner Behinderung Hilfen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Wer ist zuständig?

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Antworten

  • "Du kannst bei jedem Rehabilitationsträger (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Die Zuständigkeit wird von den Rehabilitationsträgern in der Regel innerhalb von zwei Wochen untereinander ermittelt, so dass du dann von deinem zuständigen Rehabilitationsträger über das Ergebnis unterrichtet wirst.

    Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können alle Hilfen erbracht werden, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit eines behinderten Menschen zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Dabei wird nicht nur die Leistungsfähigkeit berücksichtigt, auch die Neigungen und bisherigen Tätigkeiten spielen eine wichtige Rolle. Die Wiedereingliederung in eine Berufstätigkeit ist besonders wichtig, weil so die Folgen der Behinderung am besten überwunden werden können. Folgende Leistungen helfen beim beruflichen Wiedereinstieg:

    * Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen,
    * Hilfen zur Errichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes,
    * Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.

    Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für dich in Frage kommen, wird dann individuell von deinem Rehabilitationsträger entschieden.

    Wenn du unsicher bist, an wen du dich wenden kannst, helfen die flächendeckend eingerichteten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation weiter. Die Adressen können online unter www.reha-servicestellen.de abgerufen werden."
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