Was bedeutet Freifahrt im Nahverkehr?
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"Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind sowie blinde und gehörlose Menschen. Ihr Schwerbehindertenausweis hat einen orangefarbenen Flächenaufdruck und trägt das Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Gl“ oder „Bl“.
Unter Nahverkehr ist zu verstehen:
* Straßenbahn, Bus, Obus, U- und S-Bahn,
* Eisenbahn (2. Klasse), wenn sie in einem Verkehrsverbund einbezogen werden kann und mit dem Fahrschein genutzt werden kann,
* Eisenbahnen des Bundes in der 2. Klasse, die überwiegend als Nahverkehrszüge bestimmt sind und im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des schwerbehinderten Menschen fahren. Die Versorgungsämter geben dazu spezielle Streckenverzeichnisse heraus.
* Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzungsverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich."
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