Was versteht man unter Eingangsverfahren?

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  • Das Eingangsverfahren wird in Werkstätten für behinderte Menschen durchgeführt, um festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen in Betracht kommen. Das Eingangsverfahren wird generell und nicht nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Es wird regelmäßig drei Monate gefördert. Wenn die notwendigen Feststellungen auch in kürzerer Zeit getroffen werden können, kann sich das Eingangsverfahren auf bis zu vier Wochen verkürzen.
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