Was versteht man unter Benachteiligungsverbot?

Antworten

  • Nach Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes darf niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden. Konkretisiert wird dieses Benachteiligungsverbot in den Einzelgesetzen. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch enthält eine Regelung, nach denen schwerbehinderte Menschen in Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden dürfen. Das Behindertengleichtellungsgesetz enthält ein Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt behinderte Menschen vor Benachteiligungen beim Abschluss von bestimmten Verträgen mit Dritten.
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