Wen versteht man als Begleitperson?
Antworten
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"Behinderte Menschen können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung oftmals nur in Anspruch nehmen, wenn sie hierbei Hilfe und Unterstützung von einer Person ihres Vertrauens erhalten.
Schwerbehinderte Menschen können den öffentlichen Personennah- und –fernverkehr häufig nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie hierbei Hilfe und Unterstützung von einer anderen Person erhalten, insbesondere bei Ein- und Ausstieg in oder aus den Verkehrsmitteln. Sofern im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen ist, wird die Begleitperson unentgeltlich befördert."
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