Was ist eine Ausgleichsausgabe

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  • Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für jeden nichtbesetzten Pflichtplatz müssen pro Monat und je nach Erfüllungsgrad der Pflichtquote 105 EUR, 180 EUR oder 260 EUR Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Diese Gelder werden für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sowie für Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben verwendet.
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