Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher

Hallo ihr,

ärgere mich grad über die Nachricht vom Integrationsamt, dass sich die Zuschüsse des Integrationsamtes zur Arbeitsassistenz ausschließlich auf notwendige Dolmetschereinsätze im Rahmen meiner Dienstpflichten (d.h. Arbeitsbesprechungen und Fortbildungen) beziehen.

Das heißt, will ich an der bevorstehenden Wahlversammlung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilnehmen, müsste ich die Dolmetscherkosten aus eigener Tasche zahlen. Die Chancen, dass meine Behörde dafür aufkommt, stehen nach meiner Erfahrung nämlich sehr schlecht.

Das kann nicht sein, dass ich quasi ausgeschlossen werde vom Betrieb der Behörde, sofern es nicht meinen Dienst betrifft. Die Kostenübernahme für einen Dolmetschereinsatz bei Personalversammlungen wurde mir schon verweigert vom Integrationsamt...

Ist dies tatsächlich die aktuelle Rechtslage und ich kann nichts machen dagegen?

Liebe Grüße, Impellere

Antworten

  • Hallo Impellere,

    danke für die ausführliche Formulierung deiner Frage.
    Ich habe einen unserer Fachexperten bezüglich deiner Anfrage informiert.
    Bitte hab noch etwas Geduld mit seiner Antwort.

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela
  • Hallo Impellere,

    die Schwerbehindertenvertretung muss die Dolmetschkosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Rechtsgrundlage ist § 95 SGB IX. Weigert der Arbeitgeber, diese Kosten zu übernehmen, dann kann die Schwerbehindertenvertretung ggü. Arbeitgeber auf Übernahme der Kosten klagen.

    Viel Erfolg wünscht
    Thomas Worseck
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