Habe ein problem habe endlich eine geeignete Wohnung gefunden muss aber in 2 monaten dort einziehen

Sitze seit 2 Jahren im Rollstuhl mein Man trägt mich und mein Rollstuhl täglich vom 3.OG.Wir haben lange gesucht und haben endlich etwas gefunde doch die neue Wohnung beginnt der Mietvertrag am 1.12. kann ich meinen alten Mietvertrag wegen meiner behinderung fristlos Kündigen?

Antworten

  • hallo symrna,

    sei willkommen im forum.

    wegen deiner frage mit dem sonderkündigungsrecht kann ich dir net helfen, wirst aber bestimmt noch gute antworten finden.

    jedoch kannst du deinen neunen vermieter fragen ob er den mietbeginn im vertrag um einen monat verschiebt. in der regel lassen sie sich darauf ein weil sie ja wissen das daß gesetz jetzt eine 3 monatige kündigungsfrist vorgeschrieben haben für beide seiten.

    lg ralle
  • Oder...
    einen Nachmieter finden der eure Wohnung früher übernimmt. Ich weiss nicht wie es sich mit Behinderten hat ich weiss aber das sogar wenn jemand stirbt die Erben drei Monate noch die Miete zahlen müssen. Aus diesen Grund wird die Rente des Verstorbenen noch drei Monate nach dem Tod gezahlt. Damit die Erben alles Regeln können.

    LG
    Tabathea
  • Hallo,

    auch von mir ein herzliches Willkommen.
    Eine Sonderregelung gibt es nicht. Die Kündigungsfrist gilt auch für Behinderte. Die Idee mit dem Nachmieter ist eine gute Idee, wobei Dein Vermieter nicht jeden akzeptieren muß. Red doch, wie Ralle vorgeschlagen hat, mit dem neuen Vermieter. Vielleicht verschiebt er den Einzug um einen Monat. Ich musste in meinem Fall einen Monat doppelt zahlen bzw. hab es von der Kaution einbehalten lassen.

    Liebe Grüße
  • Hallo Smyrna,

    willkommen bei MyHandicap. Hast Du mal verucht Deinen Vermieter zu fragen ob er Dich eher gehen läßt? Ich habe das so gemacht. Eigentlich hätte ich noch ein halbes Jahr weiter in meiner alten Wohnung wohnen müssen, aber als ich meinen Vermieter fragte, ließ er sich ganz selbstverständlich auf eine frühere Kündigung ein.

    Gruß Karin
  • Hallo Smyrna,

    du hast schon einige gute Antworten erhalten.
    Hier ist eine Lösung, wie sie oft gemacht wird.
    Ruf den Vermieter deiner alten Wohnung an und rede mit ihm, welche Lösung für ihn akzeptabel wäre, ob er es aktzeptiert, wenn du einen Nachmieter suchst.
    Frag ihn, welche Mieterschicht er bevorzugt: alleinstende Personen, Paare oder eine WG...
    Dann inserier die Wohnung, lass die Interessenten kommen und sieh sie dir an.
    Führe eine Liste und wähle drei Interessenten aus, die dir zusagen bzw von denen du glaubst, dass sie deinem Vermieter zusagen.
    Dann stell deiem Vermieter diese drei Interessenten vor.
    Meist kommt es dann zu einem Treffen zwischen dem Vermieter und den drei Interessenten bzw zu einem Informationsaustausch. Der Vermieter kann dann auch deinen Vorschlägen einen Nachmieter aussuchen. Und du bis aus dem Schneider - wie man so schön sagt.
    Aber bevor du mit dieser Aktion startest, klär das bitte mit deinem Vermieter.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

    Viele Grüße und viel Glück beim Umzug
    Michaela
  • Hallo Smyrna,

    Der Gesetzgeber hat meines Wissens das Mietkündigungsgesetz geändert. Es besagt, daß bei einer Mieterkündigung eine maximale Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden muß. Dies gilt ausnahmslos für alle Personengruppen, auch für Behinderte. Alle abweichende Regelungen sind Verhandlungssache. Ist Der Vermieter nicht bereit Dich vorzeitig bei Erlaß der Restmiete aus dem Mietvertrag zu lassen, würde ich umgekehrt erst am letzten Tag des bestehenden Mietverhältnisses die Schlüssel zurückgeben. Somit kann der jetzige Vermieter nicht vorzeitig an einen neuen Mieter vermieten. Er kann dann nicht doppelte Miete kassieren.

    LG Nobby

    PS herzlich willkommen hier im Forum
  • Hallo

    eigentlich ist alles hier schon vorgeschlagen worden. Ich habe mal ein wenig gegoogelt und leider sehr verscheidene Antworten gefunden, und da ich kein Anwalt bin, kann ich nicht wirklich sagen wie man da schnell rauskommt.

    So wie einige Juser geschrieben haben. Nimm Kontakt mit deinem Vermieter auf, lade Ihn ein, um das Thema anzusprechen, ob man sich da nicht irgendwie einigen kann.

    Ansonsten, wo du wohnst, schau doch mal ob da sowas gibt wie ein Mietschutzverbund. Und frage da mal nach. Oder wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kann man ja durch die Versicherung einen Anwalt per Telefon kontaktieren um sein Anliegen vorzutragen. Und man bekommt dann weiter Informationen.

    Sonst fällt mir leider auch nichts ein.

    Drücke dir die Daumen das du eine Lösung findest.

    Lass uns es wissen .

    Grüsse
    Makkal

Diese Diskussion wurde geschlossen.