Darf ein KK eine Verordnung einfach ablehnen?

Mein Sohn sitzt im Rollstuhl. Vor einem Jahr hatte sein behandelder Arzt ein Handbike verordnet. Dieses wurde abgeleht. In diesem Jahr wurde wieder eine Verordnung gegeben, und der behandelde Artz in der Reha hat eine Empfehlung geschrieben. Aber die KK hat sich auf die erste Ablehnung berufen und die zweite Verordnung abgeleht. Ist das rechtes?

Antworten

  • Hi!
    Die Sache mit den Krankenkassen ist schon schwierig. Eine Bekannte von mir hat auch ständig Probleme damit. Auf jeden Fall der Ablehnung widersprechen und sich die Mühe machen anzurufen und Briefe zu schreiben mit einer Frist. Sie hat damit meist auch Erfolg. KK lehnen erstmal alles ab und hoffen dann, dass die Sache erledigt ist. Kannst ja auch nochmal mit den Arzt sprechen. Wenn er dir nochmal genau bestätigt, dass es nötig ist und warum gerade dieses Hilfsmittel verordnet wurde hilft das manchmal.
    Das Problem bei den KK ist oft, dass diejenigen die in der ensprechenden Abteilung zur Genehmnigung sitzen null Ahnung von den Behinderungen, den Hilfsmitteln usw haben. Schade aber oftmals die Regel. Nicht aufgeben und erstmal widersprechen.
    Ich wünsche dir viel Erfolg! M.
  • Danke für deine schnelle Antwort.
    Das die KK sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, haben wir schon oft durchgemacht.
    Es geht mir ja eigentlich nur darum, ob sich die KK auf eine alte Ablehnung berufen darf?
    LG Kerstinchen

  • hallo kerstinchen,

    hallo ersteinmal und viel spaß im forum.

    eine ärztin des mdk`s hat es mir erklärt.
    die kassen lehnen ab da der sachbearbeiter fast nie eine ahnung von dem hat was er bearbeiten soll und damit meine ich den menschen den es betrifft. sie schmettern es ab ohne sich eingehend mit dem fall zu beschäftigen.
    schreibe einen widerspruch und so wird der fall an den mdk wietergeleitet zur prüfung. damit wird es für euch leichter da dann ein arzt zur begutachtung zu euch kommt und wenn er sieht welche bedinngungen herschen wird er nach idesen entscheiden. da ja schon zwei beführwortungen von ärzten vorliegen wird dieser gutachter auf diesen empfehlungen aufbauen.

    ich hoffe konnte dir ein wenig helfen und wünsche dir viel glück für dich und deinen sohn.

    lg ralle
  • Hallo Kerstinchen,

    ja das ist rechtens und heut zu Tage normal. Die Krankenkassen wollen so herausfinden wie wichtig für Deinen Sohn das Handbike ist, denn es gibt auch versicherte die versuchen alles zu bekommen was sie kriegen können, ohne es wirklich zu brauchen. Die Krankenkasse erwartet das Du wiedersprichst. Der Widerspruch sollte so formuliert sein, daß daraus hervor geht das dieses Handbike für die Mobilität und Integration Deines Sohnes wichtig ist. Wenn er unter 14 Jahre alt ist hat er einen Anspruch darauf, wie gesunden Freunde auch, mit dem Fahrrad mobil zu sein. Ein Zweizeiler des behandelnden Artzes solltest Du Deinem Widerspruch bei fügen.

    Viel Glück!

    Karin

    http://www.myhandicap.de/hilfsmittel.html
  • Hallo Kerstinchen,

    häufig ist es leider so, daß die Krankenkassen Dinge ablehnen. Steckt meiner Meinung nach aus Kostengründen System hinter. Da die meisten Betroffenen keinen Widerspruch einlegen, haben die KKs schon gewonnen. In Deinem Fall würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Es liegt ja ein ärztliches Gutachten aus einer Rehaklinik vor. Da die Ärzte in der Rehaklinik nicht zu den behandelden Ärzten gehören, haben deren Gutachten eine genauso hohe Aussagekraft wie das Gutachten vom MDK. Es werden nur unnötige Kosten produziert. Hatte Anfang der 90iger auch mal ein vergleichbares Problem. Meine KK wollte mir damals die Physiotherapie drastisch einschränken. Erst als sie das Gutachten von meinem ersten Rehaaufenthalt gelesen hatten, klappte alles anstandslos. Und das hat sich bis heute nicht geändert. In jedem Gutachten aus der Rehaklinik steht ausdrücklich drin, das die regelmäßige Physiotherapie unbedingt erforderlich ist.

    LG Nobby
  • Hallo Kerstinchen,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Dem Beitrag von KarinM ist nichts mehr hinzuzufügen.

    Wir wünschen Dir viel Erfolg beim üblichen Procedere - dem Widerspruch!

    Bei weiteren Fragen oder Problemen melde dich gern jederzeit wieder! Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Kerstinchen,

    willkommen im Forum.

    Also es ist sehr sehr wichtig, das man einen Wiederspruch (diesen bitte schriftlich) einlegt.
    Habe auch ein wenig gegoogelt.
    vielleicht kann das Dir weiterhelfen

    http://www.behinderte-kinder.de/gesetze/urrollstuhl-bike.htm


    Viel Glück, und nicht locker lassen.

    Makkal



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