Kosten für Kfz Umbau

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Hallo,

wie sieht es eigentlich mit den Kosten für einen behindertengerechten Kfz-Umbau bei Arbeitslosengeld 2 aus? Ich hab das Geld nun von meiner Familie bekommen und habe den Umbau bereits machen lassen. Kann ich von der Arge eine Erstattung abringen? Die Sachbearbeiterin habe ich schon mal informiert, aber kein Feedback bekommen. Sollte ich irgendwo einen formalen Antrag stellen mit der Rechnung für den Umbau? Wenn ja, wo? Ich bin kein "langjähriger Versicherter" bei der Rentenversicherung, die fallen als Kostenträger eigentlich weg.

Gruß
Malte

Antworten

  • Guten Tag Malte,

    leider hast du nichts`dazu geschrieben zum Grad der GdB / GdS, so kann ich nur pauschal Antworten wo du ansetzen könntest. Auch nicht ob du teilweise arbeitest etc..

    http://bundesrecht.juris.de/kfzhv/index.html

    Bei Antragsstellung würde ich mich auf den § 9 beziehen, besondere Härtefälle, denn wenn du nicht arbeitest z.Z. und es eine Eingliederung gibt zu einem späteren Zeitpunkt, benötigst du ganz bestimmt ein Kfz dazu. Doch auch die Integration in normale Leben, Alltag etc. fällt darunter. Mfg Lyn😉
  • Hallo Malte,

    den Antrag auf Kostenübernahme muss man immer stellen, bevor man eine Maßnahme beginnt oder durchführt.

    Darüber hinaus wäre die Kostenübernahme wohl nur gewährt worden, wenn Du einen konkreten Job in Aussicht hättest, für den Du das Auto benötigst. Nur, um Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern, werden die Kosten nicht übernommen.

    Tut mir leid, dass ich Dir keine positivere Antwort geben kann...

    Weitere Infos zur KFZ-Hilfe findest Du auch in unserem Info-Bereich: http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Bei weiteren Fragen melde dich jederzeit gerne wieder 😀
  • Hallo Justin,

    ich wollte nicht viele Wochen oder Monate warten, bis die Hilfe gewährt worden wäre oder auch nicht. Daher hab ich das Geld von meiner Familie vorgestreckt bekommen. Es kann aber doch wohl nicht sein, dass keine Erstattung im Nachhinein möglich ist. Ich habe immerhin bereits eine günstige Variante gewählt und da hab ich schon etwas gespart.

    Gruß
    Malte

  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:den Antrag auf Kostenübernahme muss man immer stellen, bevor man eine Maßnahme beginnt oder durchführt.


    Das von Lyn zitierte Gesetz hat hier aber nur eine *SOLL* Vorschrift, von müssen ist da nicht die Rede:

    "Leistungen SOLLEN vor dem Abschluß eines Kaufvertrages über das Kraftfahrzeug und die behinderungsbedingte Zusatzausstattung sowie vor Beginn einer nach § 8 zu fördernden Leistung beantragt werden."

    aus http://bundesrecht.juris.de/kfzhv/__10.html

    Da steht also "sollen" und nicht "müssen".

    Gruß
    Malte


  • Malte, -

    ich muss Justin schon recht geben in seiner Antwort an dich, - das erst der Antrag = Bewilligung = Durchführung gehändelt wird bei den Behörden. Ist der Bescheid zum Antrag negativ verbleibt dir der Widerspruch, - Doch du hast noch eine Chance dem kann die Behörde nicht von der Hand weisen, habe ich auch schon bei anderen durchbekommen mit einer diplomatischen guten Argumentation bei der Behörde.

    Stelle den Antrag § 9 Härtefall, - und schiebe erforderliche Mängelbeseitigung / Technische Erneuerung / Behinderung nach. Ist nicht ganz fair nur manchmal geht es nicht anders. Du hast einen Anspruch an - Teilhabe in allen Lebensbereichen - den dir niemand strittig machen kann. Leider was jedoch negativ ist in der Gesetzgebung und schwammig,- es sind kann - Bestimmung. Und hier lässt der SB = Sachbearbeiter gern mal die Willkür raushängen, - daher mein Rat an dich sei ein wenig diplomatisch in der Argumentation. Mfg Lyn 😺
  • Hallo Malte,

    leider muss ich Dir sagen, das es so ist, wenn man sich was kauft wie zB. Auto, oder die Umbauten im Auftrag gibt und man hat vorher keinen Antrag gestellt auf Bewilligung, kann und wirst du im nachhinein kein Geld sehen.

    Du kannst es gerne versuchen, sag uns/mir Beschied wenn du was weis.

    Danke und gute Fahrt.

    grüsse
    Makkal

  • Hi Malte

    Ehrlich gesagt ich sehe auch wenig Chancen. Bei dir sind es zwei,genau genommen drei Probleme. Die Schiene Arbeitsplatz wofür die Kfz-Hilfe gedacht ist, trifft auf dich nicht zu, bei Teilhabe am sozialen Leben müßen schon besondere Verhältnisse vorliegen und selbst dann ist es sehr schwierig. Hauptproblem: Die Kosten wurden ja schon irgendwie bezahlt (Stichwort Bedürftigkeit) und der nachträgliche Antrag.
    Obwohl ich seit Jahren einen festen Arbeitsplatz habe und mir schon zweimal der Umbau bezahlt wurde, wurde er bei meinem dritten Auto (bin schon 30 Jahre QS) abgelehnt mit der Begründung nachträgliche Antragstellung. Widerspruch wurde ebenfalls abgelehnt und das obwohl es bei mir am Anspruch keinerlei Zweifel gab, zudem ging es nur um den Umbau der unabhängig vom Gehalt bezahlt werden muß.

    Klaus
  • Malte hat geschrieben:
    Da steht also "sollen" und nicht "müssen".


    Hallo Malte,

    nicht auf den Boten schießen 😉 Ich sage Dir nur, wie es abläuft. Und in 99,9% der Fälle ist es nun mal so, dass Kosten nicht übernommen werden, wenn der Antrag erst hinterher gestellt wird.

    In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Beitrag von Klaus verweisen.

    Natürlich solltest Du nichts unversucht lassen und Deine Sachbearbeiter mit ein wenig höflicher Hartnäckigkeit und Diplomatie bearbeiten. Manchmal kann man das Blatt so noch wenden.

    Wir wünschen Dir auf jeden Fall viel Erfolg!

    Wenn wir Dich in irgendeiner Form mit unterstützen können, lass es uns wissen!
  • hallo malte,

    leider ist es in deutschland und seine bürokratie so das eine leistung immer vorab beantragt werden muss und nicht im nach hinein.
    die anderen user haben recht wenn sie dir sagen das der antrag immer vor einer maßnahme beantragt werden soll.


    wie du geschrieben hast steht sollen anstatt müssen, jedoch ist die deutsche amtssprache so ausgelegt das bei dehnen "soll", "muss" heist.

    kein amt wird dir nachtragend eine leistung bewilligen und schon garnicht wenn sie sehen das du es schon allein hast machen lassen, denn sie sehen in diesem moment nicht deine bedürftigkeit auch wenn sie vorahnden ist. ohne aktenlage wird im deutschen amtswesen nichts getan.

    es ist zwar eine große ungerechtigkeit, jedoch sind dieses vorgegebene gesetzte, vorschriften und so weiter.

    lg ralle