Zuschuß Hörgeräte

Hatte vor geraumer Zeit einen Beitrag im Forum entdeckt wonach die Krankenkassen verpflichtet sind auch digitale teuer Hörgeräte komplett zu zahelen.
Darin war auch die Rede daß man da nachträglich einen Antrag bei der Krankenkasse stellen kann auf überprüfung und Übernahme der gesammten Kosten.
Wer kann mir da weiterhelfen??

Links ect.

Antworten

  • Hallo Hotte,

    hier der Text den du meinst und den ich so an meine Krankenkasse geschickt habe:
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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hiermit beantrage ich gemäß § 44 Abs. 1 SGB X die Überprüfung und Abänderung des Bescheides vom ... betreffend die Versorgung mit dem beantragten Hörgerät . Aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R, haben Sie bei Erlass des Ablehnungsbescheides rechtswidrig eine Begrenzung auf den Festbetrag vorgenommen. Aufgrund meiner schweren Hörbehinderung habe ich Anspruch auf die Versorgung mit dem beantragten Hörgerät. Ich beantrage daher mir meine entstandenen zusätzlichen Kosten in Höhe von € ... die über den von Ihnen erstatteten Festbetrag hinausgehen, zu erstatten.

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    Die Stellen mit den ... mußt du mit deinen Daten ausfüllen!


    Aufgrund des Textes hier im Forum, habe ich einen dementsprechenden Antrag bei meiner Krankenkasse gestellt.

    Er wurde vom Medizinischen Dienst meiner Krankenkasse abgelehnt und ich habe Widerspruch eingelegt.

    Die Krankenkasse orientiert sich an dem Hörtestprotokollen vom Hörgeräte Akustiker und danach stünde mir die volle Erstattung nicht zu.

    Da ich aber links total ertaubt bin und rechts schwerhörig wurde, fehlt mir der Stereoton und ich kann Geräusche weder orten noch kann ich sie so wahrnehmen wie früher.

    Das wurde / wird nicht berücksichtigt, da das ja Ärzte... lach, mit 2 gesunden Ohren begutachten...lachflash.

    Mal sehen wie der Weg weitergeht, bin eine Kämpfernatur 😀

    Kann Dir nur empfehlen, erstmal mit deinem Hörgeräte Akustiker Kontakt aufzunehmen und mit dem Protoll, aufgrund dessen dein Hörgerät ausgesucht und eingestellt wurde zum HNO Doc zu gehen und Dir notfalls von dem ein Gutachten erstellen zulassen, wenn dein Antrag bei der Krankenkasse nichts bringen sollte.
    Bei Fragen melde dich einfach bei mir.

    Wünsche Dir viel Erfolg

    lg Cross


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