Antrag auf KFZ Hilfe, wie lange?

Wie lange darf eine Antragsbearbeitung dauern?

Antworten

  • hallo tina,


    das kommt darauf an wie schnell die bei den ämtern sind und ob auch alle unterlagen vorhanden sind. desweitern wird geprüft ob eine notwendigkeit besteht.
    kann sehr schnell gehen, aber auch bis zu 3 monaten dauern.

    wirst sicher noch bessere antworten bekommen.

    lg ralle
  • Nach 3 Monaten würde ich mal bei denen anrufen,und das Wort Untätigkeitsklage erwähnen.Das Problem bei diesen Anträgen ist das einem Teilweise die Zeit weg läuft wenn man ein gutes Angebot hat,denn man darf erst kaufen wenn genehmigt.LG Erich
  • Danke für eure Antworten.

    Also den Antrag auf KFZ-Hilfe habe ich am 02.08. gestellt und bisher nichts gehört.

    Am 07.06.2010 habe ich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und das zieht sich schon so lange hin.

    Wegen der Untätigkeitsklage, muss ich die beim Sozialgericht einreichen?

    LG
    Tina
  • hallo tina,

    habe gerade gesehen das du den antrag auf teilhabe am arbeitsleben schon im juni gestellt hast. so wie ich es herausgelesen habe ist darauf auch noch kein bescheid gekommen. solange dieser nicht bewilligt ist liegt der antrag auf kfz-hilfe auf eis.
    ruf die an und geh ihnen auf deutsch gesagt auf den geist.

    aber mit der klage würde ich sofot zum einem anwalt gehen.

    lg ralle
  • Hallo,mit der Klage auf Untätigkeit erst mal drohrn.Anrufen denen mal mit klarer ich weis was ich will Stimme sprechen,sagen das das jetzt stark auf die 4Monate zu geht,und dann sagen das das nicht ok und dir ja auch der Weg der Untätigkeitsklage zusteht,die Vorraussetzung für die Klage seien ja gegeben.Erst vernünftig reden warum das so lange dauert sich aber nicht auf die etwaigen Ausreden nicht einlassen.Meisten fluppt das dann zumindes bei mir war das bisher so.LG Erich
  • Hallo und danke noch einmal.

    Ich wusste gar nicht, dass die KFZ-Hilfe abhängig ist von dem Bescheid über Leistungen zur Teilhabe.

    Bei mir sind auch zwei Stellen zuständig. Einmal mein Wohnort für die KFZ Hilfe und einmal der Ort, in dem ich mich selbständig machen möchte.

    Ich gehe auch mal schwer davon aus, dass die mir den Zuschuss zum PKW nicht geben wollen, haben schon angedeutet, dass das eher Betriebsmittel ist und von daher ein Darlehen in Frage käme.

    Schriftlichen Bescheid habe ich, wie gesagt, noch nicht.

    Habe aber am Montag ein Gespräch beim VDK.

    Bei mir sind so viele Baustellen, dass ich langsam nicht mehr durchblicke.
    Es sagt einem keiner wirklich, was einem Behinderten zusteht, der sich selbständig machen möchte.
    Ich habe mich bisher so durchgewurstelt.

    Danke noch einmal für die Info.

    LG
    Tina
  • Tina2405 hat geschrieben:


    Bei mir sind auch zwei Stellen zuständig. Einmal mein Wohnort für die KFZ Hilfe und einmal der Ort, in dem ich mich selbständig machen möchte.

    LG
    Tina


    hallo tina,

    da du bei unterschiedlichen stellen beantragt hast hat es nichts damit zu tun das der eine noch nicht bewilligt ist, da zwei unterschiedliche stellen daran beteiligt sind.
    also antrag auf teilhabe am berufsleben = rentenversicherung
    antrag auf kfz-beihilfe = arbeitsamt / arge
    entscheiden beide unabhänig von einander. jedoch kann die arge <7 arbeitsamt darauf warten falls du es dort angegeben hast und die auf die entscheidung warten welche zuschüsse die rentenversicherung zahlt.

    ich schätze mal das dein antrag bei arbeitsamt gemacht worden ist wegen aufnahme einer arbeit. da ddu dich selbstständi machen willst wirst du von der arge oder arbeitsamt keinerlei unterstützung. ein kfz läuft unter betribsmittel und muss per kredit gekauft werden.
    das bedeutet du musst beim arbeitsamt eine antrag nach §16c stellen. dir steht ein dahrlehnen bis 5000,- euro zu. kann unter umständen auch mehr sein, bedinnug ist das du selber mindesten 20% eigenkapital hast oder deine geschäftsidee so gut ist, dass die bewilligungsstelle davon überzeugt ist.
    leider wird zur zeit kaum finanzierungshilfe bei menschen gegeben die aus alg2 kommen um eine überschuldung zu vermeiden bei ihnen.
    du kannst auch bei der kfw-bank einen exitenzgründerkredit beantragen. desweiteren zur beschaffung von betribsmittel einen weiteren. jedoch werden keinerlei pkw`s mit berücksichtig nur nutz-kfz. spreche aus erfahrung. wollte einen einfachen kombi kaufen, wurde abgelehnt, nachdem ich eine transporter beantrag habe wurde dieser bewilligt.

    warum hast du nicht beide anträge bei der rentenstelle gestellt?

    lg ralle
  • Hallo ralle,

    ich hatte beide Anträge bei der Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Beruf (Sozialamt)gestellt.
    Der Antrag wegen der Darlehen ist an eine andere Stadt gegangen, weil ich dort mein Büro haben werden.

    Ich brauch das Auto, um zum Büro zu fahren, das in einer anderen Stadt liegt (Miete ist dort sehr viel günstiger) und auch für meine selbständige Tätigkeit. Und sicher steht dir hier auch KFZ-Hilfe nach der KFZHV zu, wenn du dich als Behinderter selbständig machst.

    Den Antrag auf Zuschuss nach § 16c habe ich bei der ARGE gestellt, sowie Antrag auf Einstiegsgeld.
    Auch einen Antrag auf auf Leistungen zur Telhabe am Arbeitsleben wegen des Gründungszuschsses, der einem, wenn man behindert ist, auch bei ALG II zusteht.
    Diese Anträge sind auch bis heute nicht beschieden worden. Da muss ich auch noch Druck machen.


    Die beiden Städte arbeiten jetzt wohl zusammen. Meine Stadt hat mich heute angerufen und eine Kopie des Führerscheins angefordert (wegen der Auflagen), die ich morgen rausschicken werde.

    Der Businessplan steht ja, hatte den Gründerzirkel besucht, alle Anträge sind seit Wochen raus. KfW kommt bei mir nicht in Frage.

    Nächsten Monat geht meine Weiterbildung zu Ende und ich möchte gerne im November starten.

    Ich habe den Antrag nicht bei der Rentenstelle gestellt, weil ich gedacht habe,dass die für mich nicht zuständig sind. Wären Sie es gewesen, hätte die Stadt die Anträge dorthin weitergeleitet, nehme ich an.

    Wieso hast du den Transporter genehmigt bekommen und das andere Auto nicht???

    LG Tina

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