Habe eine Peroneusnervenlähmung und defektes Sprunggelenk laut Landesversorgungsamt gehöre ich zur G

Habe eine Peroneusnervenlähmung und defektes Sprunggelenk laut Landesversorgungsamt gehöre ich zur Gruppe der Behinderten Menschen mit 30% wobei ich durch aus nicht verstehe wie es zu 30% kommt da mich nie ein Gutachter je gesehen hat und ich in meinem Beruf echt viel auf den Beinen bin ca 12 Stunden soll jede Arbeit machen die auch ein gesunder Mensch macht wo bei ich nicht lange stehen bzw. laufen kann da mein Bein ständig dick wird. Wer kann
mir helfen und sagen was ich tun kann. Bedanke mich schon im Vorraus

mfg Nico

Antworten

  • Hallo Nick,

    es ist normal das man beim Antrag eines Schwerbehindertenausweises keinen Gutachter sieht. Der Gutachter nimmt in der Regel Kontakt zu den behandelnden Ärzten auf und beurteilt nach Aktenlage. Du kannst so einen Antrag aber steuern. Wenn man dem Gutachter das zu lesen gibt, was er lesen soll, wird man in der Regel besser beurteilt. Deshalb empfielt es sich, alle Krankenhaus- und Rehaentlassungsberichte ein zu sammeln und dem Antragsformular bei zu legen. Dein Hausarzt muß Dir diese Kopien geben. Es kann auch helfen Deine Behinderung und die damit auftretenden Alltags- und Berufsprobleme zu dokumentieren, vom Hausarzt unterschreiben zu lassen und dem Antrag auf Schwerbehinderung ebenfalls bei zu fügen.

    Gruß Karin
  • hallo nick,

    also wenn du den antrag gestellt hast, ist es so das deine unterlagen zu einem gutachter gehen und er nach aktenlage entscheidet. jedoch kannst du, wenn du es nicht nachvollziehen kannst auch auf einen termin bestehen zur erklärung der einstufung, habe ich im jahr 2000 auch so gemacht.
    du kannst aber auch in widerspruch gehen, wenn du der meinung bist das es zu wenig ist.

    den rat den ich dir geben kann, ist das du einen antrag auf gleichstellung stellst, denn deine 30% nutzen dir überhaupt nichts. ob du sie hast oder nicht ist egal.

    zu deinem job kann ich dir sagen, versuch mit deinem chef zu sprechen was man machen kann damit dein bein etwas entlastung bekommt, ich weiss ja nicht ob er das alles mitbekommen hat und verständnis zeigt für dich und ob er deine arbeitskraft schätzt.
    jedenfalls kannst du auch bei deinem versorgungsamt, arbeitsamt einen antrag auf prüfung deiner arbeitskraft stellen. dort wird geprüft welche tätigkeiten du noch ausüben kannst mit deiner jetzigen einschränkung. nur wenn du dieses möchtest.

    du kannst auch schauen ob du einen job findest der deiner einschränkung entgegenkommt und damit leichter für dich wird, was sicher bessere wäre für dich.

    auf jedenfall solltest du mit deinem doc sprechen was er meint, wie weit du dich belasten kannst, ohne weitere schwerwiegende folgen daraus zu bekommen.
    leider hatte ich das 2000 (nach einen arbeitsunfall bei der armee nicht) gemacht, nachdem ich ein neues sprunggelenk bekommen habe und hab wieder voll gepauert und mir damit die hüfte kaputt gemacht.

    wir können dir nur ratschläge geben und du selber entscheidest wie du weiter vorgehen möchtest.

    lg ralle

  • Hallo Nick

    Ich habe deine Frage an unseren Fachexperten weitergeleitet. Sicher bekommst du bald eine Antwort von ihm!

    Liebe Grüsse
  • Hallo Nico,

    das geschieht häufig, dass jemand vom Versorgungsamt ohne persönliche Untersuchung eingestuft wird. Für die Beurteilung gibt es eigene Empflehlungen für jeder Erkrankung. Kombinationen von Erkrankungen bedeuten nicht das einfache Zusammenzählen, sondern werden in der sogenannten Gesamtsicht berücksichtigt. Wenn du damit nicht einverstanden bist, mußt du - wei bei anderen BEscheiden - in Widerspruch gehen, wenn das von der Zeit noch geht (Frist zum Widerspruch steht im Bescheid.) Wenn diese Frist verstrichen ist, bleibt dir nur noch übrig eine VErschlechterung anzumelden und darüber die Neubegutachtung zu betreiben.

    Die Zuteilung von Prozenten hat auch nicht zwingend etwas mit deiner Einsatzfähigkeit zu tun. Viele Menschen mit 100 % arbeiten in Vollzeit. Aber wenn dein aktueller Arbeitsplatz mit deiner Behinderung nicht machbar ist, versuche mal mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, wie man diesen Arbeitsplatz für dich wieder durchführbar machen kann.

    Viele Grüße

    Michael
  • Hallo Nico , 😃

    ich möchte dich noch herzlich willkommen heißen, und kann mich den anderen hier auch anschließen.

    Mein li Fuß hat auch eine Fussheber- und Fußsenkerschwäche, weshalb ich auch eine Peroneusschiene habe, wegen oftmaligen Stürzen.
    Mein re Fuß beginnt, und mal abwarten.

    Ist die Ursache bekannt?

    Falls du beim Einlegen des Widerspruchs zum Gutachter geschickt wirst, dann wird auch oft gefragt, was du nun haben möchtest? Ein G ständige dir glaube ich auch zu.

    Kommt auch ein wenig drauf an, welchen Sachbearbeiter du so erwischt. 🥺

    Weiß dein Dok darüber bescheid welche beschwerlichen 'Malässen' du tgl aushälst.
    Ich habe auch mal vergessen meinen zuständigen Neurologen so über mancherlei Dinge zu informieren 😺 .

    Ich bespreche das immer, wenn behördliche Dinge in Angriff genommen werden. So kann dein Dok auch entsprechend schreiben.

    Ich wünsche dir viel Glück.

    Grüsse von Marianne

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