Rolli's dürfen nicht auf denn Friedhof

Guten Morgen

Das habe ich eben gefunden und mir ist das neu .
Wusstet ihr das ??

Wie wichtig es ist, die Anliegen von Behinderten und insbesondere von Rollstuhlnutzern in allen nur denkbaren und undenkbaren Lebensbereichen zu beachten, zeigt ein Blick auf die Friedhofsatzung vieler Städten und Gemeinden Dort wird es als „Ordnungswidrigkeit“ aufgeführt, wenn man mit „Fahrzeugen aller Art“ die Friedhofwege befährt.
Da elektrische Rollstühle nach der Straßenverkehrsordnung aber als „Fahrzeuge“ gelten, begehen derzeit alle Fahrer von elektrischen Rollstühlen dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie sich auf dem Friedhof aufhalten.
In vielen Friedhofssatzungen sind solche Passagen zu finden.
Für Rollstuhlfahrer ergibt sich dadurch ein großer Nachteil. Denn tritt ein Versicherungsfall auf – so durch das Umkippen eines Rollstuhls – kann sich die Versicherung weigern für die Folgen einzutreten. Denn schließlich war der Rollstuhlfahrer ja „rechtswidrig“ auf dem Friedhof unterwegs.
Rolli – Fahrer sollten bei Ihrem Weg auf den Friedhof diese Situation rechtlich zu prüfen und gegebenenfalls die verantwortlichen im Rathaus darüber Informieren und sie Bitten auch im Kreistag oder dem Städtetag dahingehend eine Überprüfung der Friedhofsatzungen anzuregen.

Lg Claudia

Antworten

  • Hallo Claudia,

    ich finde es erschreckend wie lange sich solche veralteten diskriminierenden Gesetzte halten. Schwul oder lesbisch zu sein war auch viel zu lange über die Legalität in der Gesellschaft hinaus als starfbare Handlung im Gesetz aktiv. Ich denke dieses Fahrverbot für Rollifahrer stammt ganz bestimmt noch aus der Zeit, in der das Betreten von Grünflächen noch flächendeckend verboten war, weil ja die Schönheit darunter leiden könnte. Fahrzeuge hinterlassen mit ihren Rädern häßliche Spuren im Boden. Das sich ansehen zu müssen geht natütrlich überhaupt nicht. Dachte man damals. 😉 Das sowas nicht geht ist uns als Gesellschaft zum Glück klar geworden. Doch träge wie wir nun mal sind, dauert das mit dem Ändern immer etwas länger als es gut tut. 🙁

    Der Friedhof auf dem Mein Vater liegt, ein Waldfriedhof, vergibt Fahrberechtigungen für Menschen mit Handicap. Man muß nur eine Kopie des Schwerbehindertenausweise abgeben und schon darf man, völlig legal, mit dem Auto oder dem Rolli über den Friedhof düsen.

    Gruß Karin

    http://www.animaatjes.de/bilder/r/rollstuhl/13.gif
  • Ich muss mich dann mal bei dem Friedhof wo meine Mutter liegt erkundigen , ich hatte davon noch gar nicht gehört ,

    Danke Karin für deine Antwort .

    Lg Claudia
  • Hallo Claudia,

    gern geschehen. 😉 Meine Mutter darf übrigens auch mit dem Auto zu unseren Gräbern. Ihr Vater liegt gleich neben meinem. War zufällig eine Parzelle frei als er starb. Das Befahren des Friedhofs ist bei uns an feste Zeiten gebunden. Wir dürfen das nur wenn Beerdigungen statt finden, damit die Ruhe auf dem Friedhof nicht gestört wird. Aber daran kann man sich gewöhnen und ehrlich gesagt fühle ich mich dort schon etwas wohler wenn etwas Betrieb ist. Habe sonst immer Angst mir könnte was passieren und keiner merkt es. Der Waldfriedhof ist sehr groß und einsam. Er liegt so abgelegen das Nachts die Rehe die Blüten der Rosen weg fressen. Sieht lustig aus wenn dann nur noch die Stengel in den Vasen stecken. 😀

    Gruß Karin
  • Ich geh auch nicht gerne alleine auf denn Friedhof , meistens ist meine Tochter dabei da ja auch meist was am Grab zu machen ist .
    Ich werde gleich am Montag mal auf dem Friedhofsamt anrufen wie sich das bei uns verhält.

    wünsch dir noch einen schönen Sonntagabend 😉

    Lg Claudia
  • Hallo miteinander,

    als Anhang die Friedhofsordnung von unserer Stadt.
    Darin ist eindeutig festgehalten dass das befahren
    mit Rollstühlen erlaubt ist.

    § 6 Verhalten auf dem Friedhof.

    Also schaut mal auf der Internetseite eurer Stadt nach
    was dort in der Friedhofsverordnung steht.

    Gruß Anton
  • Hallo Karin,

    hier noch ein Nachtrag zu Düsseldorf.

    Auch in Düsseldorf steht unter §6 dass das befahren mit Rollstühlen
    erlaubt ist.

    Zu finden war das gar nicht so einfach in dem durcheinander auf der Seite von
    Düsseldorf

    http://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68_201.shtml

    Gruß Anton
  • Heidelberg

    "außerdem ist eine Benutzung mit Kinderwagen und Rollstühlen gestattet. Andere Fahrzeuge (auch Fahrräder) dürfen auf Friedhöfen nicht fahren."


    Es scheint ja in vielen Städten so zu sein, daß Rollis ausgenommen sind. Abgesehen davon - braucht man in Deutschland wirklich für alles Verordnungen und Ausnahmegenehmigungen?
    Selbst wenn in irgendeiner alten Verordnung noch die Benutzung mit Fahrzeugen aller Art verboten ist, wird wohl kein Friedhosfangestellter einen Rollstuhl verbieten. Das wäre eine landesweite Lachnummer vor jedem Gericht, selbst ohne Gleichstellungsgesetz.

    Solche oder ähnliche Probleme begegne ich mit einer Mischung aus gesundem Menschenverstand und Eigenverantwortung.
  • Schriftenfuzzi hat geschrieben:
    Hallo Karin,

    hier noch ein Nachtrag zu Düsseldorf.

    Auch in Düsseldorf steht unter §6 dass das befahren mit Rollstühlen
    erlaubt ist.

    Zu finden war das gar nicht so einfach in dem durcheinander auf der Seite von
    Düsseldorf

    http://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68_201.shtml

    Gruß Anton


    Hallo Anton,

    ich weiß das ich mit meinem Aktivrolli auf den Frieshof darf. Aber jeder Friedhof hat trotzdem noch seine eigenen Regeln und mit einem E-Rolli und anderen Vehiclen, die als Fahrzeuge gelten, darf man viele Friedhöfe nur mit Sondergenehmigung besuchen.

    Aber eigentlich war ich ja nicht der jenige, der Probleme damit hat. 😉

    Gruß Karin


  • Hallo

    Also bei uns in Erlangen sind sie auch ohne Genehmigung erlaubt 😉 .

    Ein direktes problem hatte ich ja nicht damit , aber ich hatte es in einem Forum gelesen und wollte wissen ob das wirklich so ist 😉

    Danke euch für's nachlesen.

    Lg Claudia
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