wirklich keine leistung bei arbeitslosigkeit bei eigentum???? HILFE

Hi an alle, hoffe es geht euch gut,

Meine Eltern haben ein Haus und mein Vater ist 60 und seit ca. 3 Jahren arbeitslos.
Ihnen wird von arge keine leistung zugesagt, wo kann man anträge stellen oder ist es korrekt das es bei einem Eigenheim ( Wert ca 50000 € ) keine Leistung vom Staat gibt. auch sozi oder sowas leistet nichts ???? armes deutschland 🙁(

bitte um jede hilfe

Antworten

  • Hallo Recie

    Das ist keine einfache Frage. Deshalb leite ich sie gleich an unseren Fachexperten weiter.

    Liebe Grüsse und schönes WE!
  • Hallo Recie,

    es ist richtig das man erst einmal von seinem Vermögen leben muß, wenn das eine gewisse Höhe überschreitet. Aber Dein Vater ist 60. Hat er mal daran gedacht mit seiner Rentenversicherung zu reden? Wenn er nicht vermittelbar ist, kann er vieleicht in Rente gehen.

    Gruß Karin
  • servus recie


    mit grösster wahrscheinlichkeit werden deine eltern keine
    unterschützung von der arge erhalten, solange ihr eigenheim
    von existenz ist.
    ich versuche es mal möglichst einfach und verständlich zu
    erklären...:

    => wird jemand arbeitslos und im verlaufe der zeit gezwunge-
    nermassen auf sozialleistungen angewiesen ist, da wird zuerst
    geprüft, welche vermögenswerte und in welcher form und höhe sie
    vorhanden sind. gibt es bspw. ein sparkonto mit lohnender summe
    und oder eine immobilie, dann weist das sozialamt solange zurück,
    bis die vermögenswerte liquidiert und soweit aufgebraucht sind,
    sodass sie einem gesetzlich fest vorgegebenen minimalbetrag ent-
    sprechen. wopbei zu sagen ist, haben die behörden das recht, nach-
    zuprüfen, ob man die vermögenswerte im sinne des sozialamtes auf-
    brauchte, oder einfach verprasste, damit sie weg sind. wird letz-
    teres festgestellt, zieht man eh' gleich den "schwarzen peter".

    meines wissens läuft das bei der arge ziemlich ähnlich, wenn
    nicht sogar nach den selben mustern.
    im umkehrsinn bedeutet das, kann die arge von deinen eltern erwar-
    ten bzw. drauf bestehen, hier nun eben das eigenheim gewinnbrin-
    gend zu veräussren, so der gewinn daraus, nach vernünftigem sinn,
    erst mal aufgebnraucht wird, bis, wie erwähnt, auf einen gewissen
    mindestbetrag. auf anfragen bei der arge, wird euch dieser genannt.
    ich sehe auch bei anderen ämter, kassen, behörden etc. pp., kaum
    chancen auf unterstützung, solange noch irgendwelches vermögen vor-
    handen ist.

    ich wünsche dir bzw. deinen eltern, jedenfalls herzlich alles gute
    und viel erfolg auf euren wegen.


    viele grüsse
    actinium


  • hallo recie,

    ich habe nachgelesen und wahrscheinlich eine lösung gefunden.
    schreibe es dir alles per pn.

    lg ralle
  • Hallo Recie,

    Das mit dem Vermögen einsetzen und daß das Haus als solches gilt stimmt schon.
    Aber unter gewissen Umständen kann davon abgesehen werden. Ist schon überprüft worden, ob es eine unzumutbare Härte wäre das Haus einzusetzen, zumal wenn es behindertengerecht ist? Möglicherweise ist eine neue behindertengerechte Wohnmöglichkeit teurer, als die jetzige.
    Das mit der Rente von Karin wäre auch noch eine Möglichkeit.

    Gruß

    Surfer


  • Guten Abend Ricie,

    sicher können deine Eltern einen Antrag auf auf Grundsicherung SGB II § 7 stellen. Allerdings wir werden Einkommen oder andere Einnahmen ( Zu berücksichtigendes Einkommen SGB II § 11) - in, zu der BdG = Bedarfsgemeinschaft, - im Zuflussprinzip gegengerechnet.

    Im SGB II § 12 ( zu berücksichtigendes Vermögen) auch dies wird geprüft. Nur auf Grund des Alters verbleibt ein Rechtsanspruch auf ein gewisses Grundvermögen ( Schon vermögen ) das auch durch die ARGE nicht angetastet werden darf bestehen. Und unter Absatz 3 wird dann auch geregelt, - ab wann ein Eigentum Haus verwertbar ist. ( bei einem Hauswert von 50.000€) vermute ich nein und darf wenn dies angemessen ist und selbst genutzt wird, bleibt auch dies erhalten.

    Sicher macht dies alles viel Arbeit im zusammentragen und ausfüllen von dem Antrag - Antrag Leistung auf Grundsicherung zum Lebensunterhalt, - nur wenn dies dann gewährt wird haben deine Eltern eine Sorge weniger. Viele Ältere Leutchen nehmen es nicht in Anspruch, - weil die Schamgrenze zu hoch ist, doch dieses Denken ist falsch. Wir Leben alle in diesem Sozialsystem und es ist so ausgelegt wer Hilfe braucht, benötigt wird die auch erhalten. Außerdem haben deine Eltern auf Grund des Alters Ihren Teil im Arbeitsleben sicher bereits geleistet.

    Und so sage ich einfach mal ganz spontan Morgen zur Arge den Antrag geholt, ausfüllen, geforderte Unterlagen in Kopie beilegen und den Antrag so schnell als möglich auf den Weg bringen. Denn wenn deinen Eltern Leistungen bewilligt werden dann ab den Tag der Antragsstellung auch Rückwirkend. Einen schönen Sonntagabend, Mfg Lyn 😉




  • Hallo Recie,

    Im Grunde ist es schon richtig, daß man erst sein privates Vermögen aufbrauchen muß bevor man soziale Leistungen des Staates in Anspruch nehmen kann. Eine Möglichkeitist wie schon Karin erwähnt hat, ist die Verrentung. Meines Wissens muß aber das Wohneigentum wenn es einen bestimmten Wert und eine bestimmte qm-Zahl nicht überschreitet, nicht verwertet werden. Ich vermute mal, daß Haus ist abbezahlt. Somit ist es für die Arge günstiger, da sie nur für die laufenden Kosten (Wasser, Müllabfuhr usw.) aufkommen muß und die Grundmiete sparen kann. Außerdem kann man eventuell Lastenausgleich beantragen. Lastenausgleich is für Haus und Wohnungseigentümer. Bei Mietern ist es das Wohngeld. Die Berechnung und die Einkommensbewertung sind bei beiden Leistugen meines Wissens identisch. Mache Dich in dieser Richtung noch mal unbedingt schlau.

    LG Nobby
  • Hallo zusammen

    Hier die Antwort von unseren Fachexperten von ReIntra:

    Diese Frage ist so einfach und ohne genaue Kenntnis der Lebensumstände der
    betreffenden Personen nicht zu beantworten.
    Grundsätzlich wird Vermögen, dazu gehört natürlich auch Wohneigentum, bei beantragten Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV)
    angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge, die unter anderem vom Alter des Antragstellers
    abhängig sind. Eine Ablehnung ausschließlich wegen des in der Frage angeführten Wohneigentums
    scheint mir eher unwahrscheinlich.
    Da die Bewilligung von Sozialleistungen ein ziemlich komplexes Thema ist, kann man den
    Fragestellern nur dazu raten, einen entsprechenden Antrag bei ihrem zuständigen Amt
    (Agentur für Arbeit/Jobcenter/ARGE) zu stellen. An der Gewährung von Leistungen hängen
    ggf. auch weitere relevante Leistungen, wie zum Beispiel die Beiträge zu Krankenversicherung etc.
    Die Antragstellung ist aufwändig, ist den betreffenden Personen aber dringend anzuraten.


    Liebe Grüsse

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