Wie stellt man eine Reinigungskraft für zu Hause an?

MyHandicap User
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Liebe Leute,
habe in einem Buch gelesen, dass man ungeliebte Arbeiten abtreten sollte... aber auch weil ich immer wieder Wirbelsäulenbeschwerden habe... möchte ich eben jetzt eine Putzfrau organisieren. Ich schaff das einfach nicht mehr und mein Arzttermin in Sachen Wirbelsäule ist erst Anfang November 🙁.
Wie stellt man also eine Putzfrau an ohne das man Ärger von irgendwelchen Behörden bekommt. Ich meine Schwarzarbeit lass ich auch nicht zu. Sie soll ja nicht jeden Tag putzen kommen, nur einmal in der Woche.
lieben gruß
Keana
habe in einem Buch gelesen, dass man ungeliebte Arbeiten abtreten sollte... aber auch weil ich immer wieder Wirbelsäulenbeschwerden habe... möchte ich eben jetzt eine Putzfrau organisieren. Ich schaff das einfach nicht mehr und mein Arzttermin in Sachen Wirbelsäule ist erst Anfang November 🙁.
Wie stellt man also eine Putzfrau an ohne das man Ärger von irgendwelchen Behörden bekommt. Ich meine Schwarzarbeit lass ich auch nicht zu. Sie soll ja nicht jeden Tag putzen kommen, nur einmal in der Woche.
lieben gruß
Keana
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Antworten
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Na wen wenn nicht jemand der nicht Berufstätig ist putzt nur einmal die Woche,was ist dageen einzuwenden wenn eine Nachbarin sich mal 20-50 Euro dazuverdient ist wohl immer noch ein gerig verdienst.Du kannst Dir auch eine ReinigungsFirma suchen die schicken Dir vieleicht einmal die Woche wen aber verschluck Dich nicht an der Rechnung.LG Erich
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Liebe Keana
Um ganz, ganz sicher zu gehen, würde ich eine Reinigungsfirma oder die Nachbarschafthilfe kontaktieren, da ich nicht weiss, wie genau es die Behörden in Deutschland nehmen.
Such dir ein paar Firmen in deiner Nähe raus und vergleiche ihr Angebot. Wenn du der Sache nicht ganz traust, kannst du natürlich auch in der Wohnung sein, während sie geputzt wird, solange du der Arbeitskraft nicht im Wege stehst.
Viel Spass mit der blitzblanken Wohnung!
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hallo keana,
du kannst dich auch an deine krankenkasse wenden. wenn sie der meinung nach prüfung des sachverhaltes sind, kannst du über die pflegeversicherung eine putzkraft gestellt bekommen.
du kannst auch zum jobcenter oder arbeitsamt gehen und dir dort jemanden holen als minijobber. dort bekommst du auch gleich alle rechtlichen hinweise mit auf den weg die du beachten musst.
du kannst auch inserieren ob nicht jemand auf selbstständiger basis bei dir putzt. e stehen aber auch welche darin die hilfe anbieten und ihren satz haben.
lg ralle
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Also bei mir lief das über den sozialpädagogischen Dienst vom Bezirksamt
danach zum Sozialamt Kostenübernahmeschein für die sogenannten Module in meinem Fall
einkaufen 2 mal wöchentlich Wohnung säubern 1 mal wöchentlich
die Firma Pflegedienst kannst Du dann selbst aussuchen da das Bezirksamt bzw Gemeinde keine Vorschläge machen darf
Den Pflegedienst anrufen, kommt sofort bei dir vorbei,
guckt sich deine Wohnung und Dich an und macht dann die Abrechnung über das Bezirksamt.
In meinem Fall 214 Euro monatlich
momentan gehe ich aber wieder selber einkaufen weil ich jetzt einen Rollator habe
ich kann aber auch jederzeit wieder den Pflegedienst anrufen
einfach mal den sozialpädagogischen Dienst deiner Stadt anrufen ich denke das es diesen in jeder Stadt gibt
hoffe ich konnte helfen
Gruss aus Berlin und alles Gute für Dich
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Hi
Eine Frage an dich Stefan: Hast du eine Pflegestufe ?
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, denke aber ohne Pflegestufe geht nichts.
Klaus
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Ich glaube auch, daß ich es schon mal gehört habe, daß man dazu eine Pflegestufe braucht. Erkundige Dich lieber bei der Krankenkasse, bevor am Ende die große Überraschung kommt, und Du selber zahlen darfst.
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ich empfehle dir mal hier auf der
homepage zu schauen
http://www.haushelden.de/
bekommst echt gute Preise!
Gruss
bili
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Guten Tag,
geringfügig beschäftigte Personen wie etwa Putzhilfen kann man über das sog. Haushaltsscheckverfahren legal anmelden:
http://www.minijob-zentrale.de/sid_B60FFCFE55797E2903C687E6435FA9E9/DE/haushaltsscheck/Node.html?__nnn=true
Die Pflegeversicherung finanziert keine Haushaltshilfen, sondern allenfalls einen geringen Teil der im Haushalt anfallenden Arbeiten, die anteilig in das Pflegegeld eingehen. Voraussetzung ist aber die Pflegebedürftigkeit, nicht der Bedarf für Unterstützung bei der Haushaltsführung. Daher ist die Pflegekasse der Krankenkassen hier nicht der richtige Ansprechpartner.
Mit freundlichen Grüßen
Mubika
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Hallo!
Ich bekomme EM-Rente und Grusi. Ich habe eine Haushaltshilfe. Das Amt beteiligt sich sogar an den Kosten. Also immer schön beantragen.
Oldman
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Liebe Keana,
wenn ich es richtig im Kopf habe, hast Du keine Pflegestufe. Einen Antrag über die Sozialhilfe kannst Du Dir eigentlich auch sparen, weil Du ja ein Einkommen hast. Abgesehen davon begründet nicht jede Behinderung einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Also am besten dem Rat von Mubika folgen und über das Haushaltsscheckverfahren eine Hilfskraft einstellen. Hier der Link: http://www.minijob-zentrale.de/sid_70D9A71EBA2E0C5BDFCF579952D4D751/DE/haushaltsscheck/Node.html?__nnn=true
Liebe Grüße
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