GdB bei Schlafapnoe Syndrom


Hallo!! bin neu hier im Forum und brauche mal eure Hilfe!

Also ich wurde nach einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
von 70GdB auf 30GdB zurück gestuft. Die GdB 30 bekomme ich seit dem 23.01.2009 für:

1.Wirbelsäulensyndrom, Schulter-Arm-Syndrom
2.Versteifung des Handgelenkes
3.Beschwerden nach operiertem Prostataleiden

Da ich seit Anfang des Jahres an: "Schlaf-Apnoe-Syndrom mit kontinuierlicher nasalen Druckbeatmung" im Schlaflabor festgestellt leide, habe ich einen Neufeststellungsantrag gestellt wobei alle gesundheitlichen Störungen neu bewertet werden sollten, da sich die Wirbelsäule verschlechtert hat.

Nun bekam ich den Neufeststellungsbescheid,darin hat man mir für die verschlechterung der Wirbelsäule einen GdB 40 mit dem Merkzeichen " Die Behinderung verursacht eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit" Von dem Schlaf-Anpnoe-Syndrom welches zwar mit aufgeführt ist keine Rede.

1.Wirbelsäulensyndrom, Schulter-Arm-Syndrom
2.Versteifung des Handgelenkes
3.Beschwerden nach operiertem Prostataleiden
4.Schlaf-Apnoe-Syndrom

was kann ich machen ?????

vielen Dank im voraus



Antworten

  • Hallo Buttfischer,

    Herzlich Willkommen hier im Forum.

    Wann hast Du den Neufeststellungsbescheid bekommen? Ist das länger oder kürzer als 4 Wochen her? Unter 4 Wochen, würde ich erst mal schnell Widerspruch einlegen, über 4 Wochen hast Du da leider Pech gehabt. Du bekommst sicher noch mehr Antworten, und wir freuen uns auch auf Deine Kommentare und Tipps die Du uns vielleicht irgendwann mal geben kannst.
  • Hallo,
    schön das Du hier bist 😀
    Wenn die Frist nicht abgelaufen ist dann wäre sehr wichtig das du wiederspruch einlegst.
    Dazu musst du keine Bestimmte Form ein halten.
    Sondern nur Hiermit lege ich wiederspruh gegen den Bescheid vom ....... ein.
    Das ganze zur Post am besten Per Einschreiben einwurf reicht.
    Und wenn Du nicht weist wie du den Begründen kannst dann hilft auch ein
    Anwalt für Behindertenrecht der kann dann auch Akteneinsicht fordern was du nicht kannst.
    Wie das dann mit der Bezahlung läuft sagt auch der Anwalt.
    Sollte die Frist verstrichen sein dann einen Verschlimmerungsantrag stellen oder doch noch versuchen ob der Anwalt dir da einen andern Rat geben kann.
    Wichtig wenn du einen Verschlimmerungsantrag stellst solltest Du Die Wichtigsten Sachen nochmal von einem andern Arzt Begutachten lassen.

    Ich würde den ersten weg nehmen wenn deine Frist noch nicht abgelaufen ist.
    40% hört sich auch für mich sehr wenig an.

    Viel Glück😀

    Herbi
  • Hallo und Guten Morgen!

    Nur eine kleine Korrektur zur Aussage von Herbie!

    "Hiermit lege ich wiederspruh gegen den Bescheid vom ....... ein.
    Die Begründung folgt nach Akteneinsicht"

    Ich brauche keinen Rechtsanwalt um Akteneinsicht zu bekommen, ich schaue
    mit die Akten selber an -- je nach Integrationsamt, lass ich mir die Akten zuschicken
    oder gehe selbst hin und begutachte Sie vor Ort (mit etwas Glück habe ich dann auch
    noch ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter).

    Einen schönen Tag noch,

    Josef
  • Moin und erstmal vielen Dank für eure Antworten

    Ich werde jetzt ersteinmal Widerspruch einlegen und die Befunde aus dem Schlaflabor mit einsenden. In den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" ist das Schlaf-Apnoe-Syndrom mit Notwendigkeit einer kontinuierl. nasalen Überdruckbeatmung mit GdB 20 angegeben.

    Viele Grüße Buttfischer
  • Hallo Buttfischer,

    ein herzliches Willkommen auch von uns hier bei MyHandicap!
    Die Community hat dir schon super Antworten gegeben, die dir sicher gut weiterhelfen.
    Falls du noch Fragen hast, poste diese bitte einfach hier im Forum.
    Die Community kann dir immer super Tipps geben.
    Und bei kniffeligen Fragen ziehen wir auch unsere Fachexperten zu Rate.

    Viele Grüße von
    Michaela
Diese Diskussion wurde geschlossen.