Leistungen zu Beschäftigungszuschuss von ARGE.Nach 24 Monaten endgultig aus?

Hallo ich grüße Euch.
Ich (50% behindert) und neu hier habe vor zwei Jahren von ARGE Leistungen zun Bescheftigungsförderung bekommen. Also genau gesagt nicht ich, sondern mein Arbeitgeber. Das war auch die Vorrausetzung damit er mich einstellt bzw.
einstelle kann. Jetzt am 31.10.10 lauft diese Leistung aus. Damals würde mir gesagt, das in meine gesundheitlichen Situation eine Verlängerung der Leistung um weitere 2 Jahre nichts im Wege steht. Das hat mir die Mitarbeiterin der ARGE versichert.

Wegen diesen Job bin ich sogar umgezogen. Deswegen ist jetzt ist die "alte Arge" nicht mehr für mich zuständig. Die neue ARGE sagt, das eine Verlängerung der Leistung nicht mehr möglich ist weilesfür immer sein musste.Damals hat man vo höchstens 5 Jahern gesprochen... Punkt. Also wenn nicht ein Wunder passiert lande ich
bald wieder im Harz IV da Bezug diese Leistungen ausgeschlossen hat das ich nach Ablauf Arbeitslosengeld l bekomme.

Ist das wirklich so unmöglich das man meine Arneitstelle bzw. Lonnkosten weiter bezuschust?. Gibt es Hilfen? Ohne diesen Zuschuss kann mich mein Arbeitgeber nicht behalten. Er hat 70% der Lonkosten bezuschusst bekommen und vorrausichtlich sollte es noch drei Jahre weiter so laufen ev mit 50% Zuschuss zu dem Lohnkosten Jetzt scheinnt es alles
nichtig...

Ich bin 46 und mit Kurzsichtigkeit -18, Anfang der Grauen Star dazu der man wegen Labilität der Netzhaut nicht ohne einen grosen Risiko operieren kann, und ohne Führerschein wegen Sehbehinderung, dazu mit sehr eingeschrenkte Mobilität wegen celebrallen Schaden und einer Huftdisplasie die ich seit meiner Geburt habe werde wohl keine Chance mehr haben auf der Arbeitsmarkt....
Danke für Eure Antworten
Tabathea1

Antworten

  • Hallo Tabathea,

    schön, dass du zu uns gefunden hast.
    Leider wegen einer gar nicht schönen Angelegenheit.
    Ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter.
    Bitte hab etwas Geduld mit ihren Antworten.
    Ich hoffe, dass dir auch einige User weiterhelfen können.
    Vielleicht hatte jemand schon ähnliche Erlebnisse wie du und kann dir Tipps geben.

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela
  • Danke für Deine Antwort!
    Ich werde warten.Wie man sagt:zwei Köpfe wissen mehr als eine. Wenn Ihr mehr Infos braucht fragt einfach.
    Es tut schon gut Zuspruch zu bekommen und so eine nette Begrüßung dazu.
    Im Vorraus: mein deutsch ist nicht perfekt obwohlich alles lesen, verstehen und reden kann 😀 nur mit der Rechtsschreibung bin ich immer noch ein wenig unsicher😀 Warum? Bin in Deutschland seit 21 Jahren und habe mir alles alleine beigebracht was mir auch Spass gemacht hat. Nur perfekt ist es noch lange nicht 😀)
    LG
    Tabathea1
  • Guten Tag Tabathea1,

    sei herzlich willkommen im Forum bei uns alle, - 😉

    Um dir konkret Antworten zu können, - müsste ich wissen was in dem Vermittlung / Bewilligungsbescheid der ARGE ( SGB / §§ steht) - am ersten Wohnort, praktisch die Rechtliche Grundlage dazu kennen. Denn aus dem Bescheid ergeht der Rechtshintergrund der die getroffene Entscheidung der ARGE erklärt und definiert im einzelnen.

    Wenn du es nicht hier schreiben möchtest wegen Datenschutz ist das ok, dann hast du die Möglichkeit mir eine Pin im Forum dazu zuschreiben. Dann kann ich nachschauen zum relevanten Sachverhalt und die Antwort hier neutral ohne Daten von dir einstellen. So könnte ich leider nur spekulieren. Sorry, - Mfg Lyn 😉
  • Hallo, grüß dich!
    Es ist komisch... weilauf dem Bewiligungsbescheid steht:
    Die Entscheidung beruht auf § 16 a SGB II.
    Ich habe nachgelesen:
    § 16a
    Kommunale Eingliederungsleistungen

    Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:
    1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
    2. die Schuldnerberatung,
    3. die psychosoziale Betreuung,
    4. die Suchtberatung.

    Ich bin aber nicht suchtig, minderjährig auch nicht Kunde der Schuldner Beratung. Wahrscheinlich Punkt 2 sprich Hofnungslose Fall.
    Ich suche noch im Ordner nach was anderem oder genaueren
    LG
    Tabathea1

  • Aha, und ich arbeite nicht bei der Komune oder in einer Einrichtung sondern in einen kleinen Handwerksbetrieb als Bürokraft.Die Stelle habe ich selbst gefunden. Würde auch nur genommen, weil mein Chef meinen Sohn in der Ausbildung gehabt hat und mich schon ein wenig gekannt hat - über meinen Sohn.Deshalb hatte er Verständniss für meinen Handicap.
    Eigentlich (da ich nich lange nur am pc arbeiten kann) bin ich "Mädchen für alles"😀was ich gesundheitlich machen kann.
    MfG
    Tabathea1

    Noch gefunden. Erhebungsbogen die mein Arbeitgeber ausfüllen musste:

    ERHEBUNGSBOGEN für Maßnahmen in Einzelfall/betriebliche Tätigkeiten zur Verbesserung der Eingliederungausichten gemäß §§48 ff.SGB III mit Einwiligung des Trägers der Grundsicherung
    (die Daten werden aufgrund §16 Abs.1 SGB II I.Vm §§48-52 SGB III erhoben)

    Die Stelle ist eine Ganztagsstelle.
    Zur erst habe ich von 01.09.08 -31.10,08 so was wie Einarbeitungszeit gehabt. Weiterbildung änlich direkt in den Betrieb. Am 01.11.08 habe ich regulär angefangen mit einen halben Jahr Probezeit.
    Falls es von Bedeutung ist: zuständig (nach dem Umzug) ist ARGE Hof.

  • Guten Abend Tabathea1,

    der Bescheid ist mangelhaft und hat keine Rechtsgültigkeit mehr. Dazu hätte bereits ein Änderungsbescheid ergehen müssen an dich, - durch den Träger. Und so läuft der bestehende aus, wenn kein Änderungsbescheid erging an dich. Allerdings kannst du diesen einfordern oder es müsste ein Aufhebungsbescheid der Förderung an dich ergehen. Hier kannst du dann in den Widerspruch gehen und den bereits bestehenden Mangel beklagen. Denn :


    Die Rechtsgrundlage zu der Bewilligung zum §§48 ff.SGB III ist weggefallen, diese besteht durch eine Änderung im Gesetz nicht mehr. ( §§ 48 bis 52 ist (weggefallen))

    Und die Grundlage in deinem Bescheid hätte sein können § 16e SGB II Leistungen zur Beschäftigungsförderung.

    Tip an dich;
    Setze dich mal mit AG = Arbeitgeber und ARGE, du - an einen Tisch und bringt die Förderung SGB II § 16e auf den Weg. Allerdings müssen alle Parteien den Bedingungen zustimmen und die Voraussetzungen zu deiner Behinderung stimmig sein in der Grundlage zum Antrag.

    Link für dich zum nachlesen; http://dejure.org/gesetze/SGB_II/16e.html

    Solltest du es nicht verstehen dann wende dich an einen RA für soziales Arbeitsrecht dazu, so bist du auf der sicheren Seite. Hierzu kannst du mit RA = Rechtsanwalt , PKH = Prozesskostenhilfe beantragen oder wenn vorhanden die RS = Rechtsschutzversicherung nutzen wenn dies geht. Mfg Lyn








  • Vielen Dank!
    Deine Antwort ist,für mich, sehr hilfreich. Nein, ich habe keine weiteren Bescheide bekommen. Mehr noch:wie ich es erst jetzt erfahren habe hat meine damalige ARGE überhaupt michs auf die neue ARGE geleitet und seit einen Jahr (ohne das ich das wusste)hat man mein "Konto" hmm... in der alten ARGE gelöscht. Keiner findet mehr was , kein Sachbearbeiter fühlt sich zuständig. Umgezogen bin ich vor etwa 16 Monaten. 😡

    Ich hab mit meinen Chef schon gesprochen und er ruft heute die neue ARGE an. Auch wenn er telefonich nichts erreichen sollte (mit ihn als Arbeitgeber redet die ARGE anders)fahren wir hin und schauen gemeinsam was sich machen lässt.

    Ich wundere mich immer wieder wie es möglich ist, das man als Kunde scheinbar verschaukelt wird. Obwohl ich damals genau nachgefragt habe wie das alles läuft und was ich beachten soll wegen ARGE wechsel und auch was notwendig ist, das ich die Leistungen nach 2 Jahren weiter bekomme. Antwort: ich soll mir keine Sorgen machen, alles ist geregelt und wird von der neuen ARGE weitergefuhrt...Muss mich nur kurz bevor die ersten zwei Jahre um sind mich mit der neuen Arge in Verbindung setzen um diesen Zuschuss zur verlängern.
    Und jetzt so ein Mist...

    Frage: habt vielleicht jemand von euch so was wie Musterbriefe? Hätte mir gerne angeschaut wie ich den Widerspruch formulieren soll...und habe ich dich richtig verstanden das ich die Änderungsbescheid zur erst anforden soll? Von der neuen Arge oder den alten?

    Nochmals vielen Dank
    Tabathea1



  • Hallo Tabathea1,

    du musst mit deinem Arbeitgeber zum Amt gehen und erfragen warum die Förderung eingestellt wird. Dann ist die Behörde in Erklärungszwang, da der Änderungsbescheid zum 1. Bewilligungsbescheid längst an dich hätte ergehen müssen. ( wegfall der Rechtsgrundlage von §§ )

    Eine Förderung wie du bewilligt bekommen hast muss auch durch einen Aufhebungsbescheid der zuständigen Behörde aufgehoben werden mit Angabe der Gründe und erst dann kannst du in den Widerspruch gehen, gegen den Aufhebungsbescheid.

    Und die Unterlagen sind auch nicht verschwunden innerhalb von 2 Jahren. Der Träger weiß das etwas schief gelaufen ist nur keiner möchte dafür die Verantwortung übernehmen, das ist der springende Punkt. Seit ein wenig Diplomatisch in der Wortwahl dann kannst du nur gewinnen. Mfg Lyn
  • Ok das mache ich. Ich werde weiter berichten wie es sich entwickelt hat.Kann,denke ich ,für andere User die vielleicht diese Schwierigkeiten kennen sich als nitzlich erweisen zu lesen wie die Sache ausgegangen ist.
    Danke 😀
    MfG
    Tabathea
  • Hallo Ihr Lieben!
    also mein Chef hat mit der Arge gesprochen 😃 Stand der Dinge:
    Die Benachrichtigungen (Änderungsschreiben) schickt man nicht weil es ein zu großer Verwaltungsaufwand sei. Ist nicht üblich und wird auch nicht gemacht.

    Ich soll nächste Woche kommen und mich melden. Normalerweise sind alle Zuschusse gestrichen aber die Dame versucht für mich (bzw. für mein Chef) doch noch ein Eingliederungszuschuss zu bekommen höchstens für ein Jahr mit 50% Kostenübernahme. Mehr Möglichkeiten gibt es im Moment nicht da alles gestrichen worden ist - Sparmassnahmen der Regierung.

    Halt mir die Daumen das ich es auch wirklich bekomme und meine Arbeit behalten kann.
    LG
    Tabathea
  • Hallo Tabathea,

    die Beschäftigungszuschüsse der ARGE sind immer nur befristete Zuschüsse. Die Höhe der Leistung liegt im Ermessen dieser Stellen. Irgendwann laufen diese Zuschüsse aus, das ist immer so. Dauerhafte Zuschüsse von dieser Stelle gibt es nicht.
    In der Regel stellt der Arbeitgeber nach Auslaufen der Beschäftigungszuschüsse der ARGE oder nach Auslaufen der Eingliederungszuschüsse der Arbeitsagentur einen Antrag beim Integrationsamt. Der Arbeitnehmer kann diesen Antrag nicht stellen, das muss der Arbeitgeber tun. Die Integrationsämter gewähren bedarfsgerecht auch dauerhafte Zuschüsse, die sogenannten "Minderleistungszuschüsse" auf der Grundlage des § 27 SchwbAV i.V.m. § 102 SGB IX. Es gelten die folgenden Voraussetzungen für diese Leistung:
    1. Der/ die Betroffene ist schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
    2. Das Arbeitsverhältnis ist tarifgerecht oder ortsüblich entlohnt, der Lohn wurde nicht schon wegen der Minderleistung gekürzt

    Hier einige Links zu weiteren Informationen:

    http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-8/i.html

    http://www.integrationsaemter.de/files/599/ZB_Info_12S_BIH.pdf
    (siehe "Leistungen bei außergewöhnlichen
    Belastungen")

    Adressen der deutschen Integrationsämter:

    http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-526/_nr-6/_lkm-767/i.html


    Mit freundlichen Grüßen

    Mubika
  • vielen Dank Mubika !
    ich wrde mich informieren, deine Links gehen bei mir leider nicht aber ich denke das ich was unter Integrationsamt bei Onkel Google auch infos finde.
    Danke LG
    Tabathea 😃
  • Hallo Tabathea,

    das tut mir Leid mit den Links.
    Hier ein zweiter Versuch:

    Außergewöhnliche Belastungen:
    http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-8/i.html

    Leistungen an Arbeitgeber:
    http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-537/_nr-8/i.html


    Kontakt:

    http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-526/_nr-6/_lkm-767/i.html


    Ich habe alle Links ausprobiert, bei mir zumindest funktionierten sie diesmal.

    Grüße von
    Muia
  • Danke, jetzt geht es auch Prima. Werde ich gleich durchlesen und meinem Arbeitgeger informieren das auch dort Möglicherweise eine Unterstützung gibts. 😀
    Sicher kann ich auch nachfragen- wenn ich als Firma anrufe was auch zu meinem Aufgaben in selben gehört.
    LG
    Tabathea
  • Hallo Tabathea,

    du kannst auch gern nochmal hier gucken:

    http://www.myhandicap.de/foerderung-behinderung-arbeit-de.html
    http://www.myhandicap.de/foerdermoeglichkeiten-handicap.html

    Bei weiteren Fragen melde dich gerne.

    Viele Grüße, Iris
    Redaktion
  • Danke,Mach ich!
    LG
    Tabathea 😃
  • Hallo Iris_MyHandicap,

    ich habe die Redaktion wegen des ersten von Ihnen genannten Links bereits einmal angeschrieben, leider ohne Reaktion. Die Überschrift "Fördermöglichkeiten und Unterstützung für behinderte Arbeitsuchende" trifft für die dort aufgeführten Leistungen der Integrationsämter nicht zu, denn diese sind nur für die Sicherung von Arbeitsverhältnissen derjenigen Menschen zuständig, die bereits in Arbeit sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mubika
    @Mubika: Hallo Mubika. Laut unseren Recherchen sind diese Fördermaßnahmen auch bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses je nach Einschätzung abzurufbar. Natürlich können diese Fördermaßnahmen erst nach/bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommen werden. Grüße, Redaktion MyHandicap

  • Hallo Leute 😀
    Heute kann ich ein wenig aufatmen😀 .Ich habe mich bei der zuständigen Arge angemeldet und war echt überrascht wie hilfsbereit und nett man "bearbeitet" wird. Was für ein Unterschied zu meiner früheren Arge! Ich weis überall sind solche und solche Berater aber hier würde ich nicht vertröstet sondern gleich weitergeleitet und schon Anfang nächste Woche ein Termin bekommen damit es alles noch möglichst schnell geklärt wird und ich mein Job doch behalten kann. Alles mit lächeln und zuhören und mehreren Telefonaten unter den Mitarbeitern der Arge um doch noch was zu finden was mich weiter bringen kann.Zusätzlich oder ergänzend dazu, setzt sich mein Chef mit den Integrationsamt in Verbindung.
    Also hält mir weiter die Daumen liebe Leute! Danke für eure Hilfe und Zuspruch liebe User und Experten.
    LG
    Tabathea


  • Juhuuu 😃 gut gemacht!
    Ihr habt super die Daumen gedruckt, danke. Ich werde weiter bezuschusst! Zwar nur mit 50% und in einen Jahrnur mit 40% aber immerhin. mein Chef ist damit einverstanden und das ist die Hauptsache!
    Ich freue nich so!
    LG
    Tabathea 😀
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