Habe mündlicch gekündigt und bekomme ein PKW gefördert, das geld ist aber noch nicht drauf!! ARGE ha

Also Hintergrund ist, ich bin auf Probe angestellt und am 15. geht das ganze in eine Festanstellung bis 2012, aber ich bin nicht wirklich daran interessiert.

Durch dumme verkettungen hat nun die Arge davon Wind bekommen, eigentlich steht neben der Lohnförderung auch eine Förderung für einen PKW im Raum. Dieser ist jetzt abhohlbereit und die Zahlung soll angeblich auch schon angewiesen sein laut der Aussage der Arge, ich vermute nun das die Wind bekommen haben oder zumindest hellhörig geworden sind.
Können die eine zugesagte leistung wieder stoppen.
Ich habe ja nur mündlich gekündigt, wer weiß mehr????

Antworten

  • hallo recie,

    ja sie können die zugesagte leistung stoppen bzw. von dir zurückfordern wenn sie mitbekommen das du kündigst.

    lg ralle
  • Hallo Recie,

    Im Prinzip kann die Leistung gestrichen werden, da die Förderung des PKW weitestgehend an den Beruf Beruf gekoppelt worden ist.Vor kurzem war im Forum ein Artikel über die Förderung des Autos. Frag mal die Redaktion.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Recie,

    Im Prinzip kann die Leistung gestrichen werden, da die Förderung des PKW weitestgehend an den Beruf Beruf gekoppelt worden ist.Vor kurzem war im Forum ein Artikel über die Förderung des Autos. Frag mal die Redaktion.

    Gruß

    Surfer
  • ja aber ich habe keine rechtskräftige kündigung ausgesprochen auch nichts schriftlich. es war nur ein telefonat ???

    das reicht doch nicht aus oder

    🥺

  • hallo recie,

    falls du mit deinem arbeitgeber gesprochen hast, tut es mir leid für dich er ist der arge auskunftspflichtig ob du die stelle angenommen hast da du ja wegen dem job den zuschuss für das auto beantragt hast. dein ag muss dieses bei fragen beantworten bzw. von sich aus melden falls er davon etwas hört und du es in diesem sinne ernst meinst. denn auch dein ag kann wegen der förderung für dich in gewisse schwierigkeiten geraten wegen der zuschüsse zum lohn. falls er dich kündigt muss er alles zurückzahlen, küdigst du ist er von der rückzahlung befreit und deswegen gibt er der arge sofort auch auskunft darüber.
    hast du der arge einem mitarbeiter am telefon gesagt steht es sofort in deiner akutakte im pc wo alle notwendigen sofortmaßnahmen eingetragen werden, auch wenn du nur wegen einem termin anrufst wird das vermerkt. und die arge zieht aus solch einer info sofort konsequenzen, das heisst die streichen die zusage mit sofortiger wirkung bzw. wenn der händler das geld abgeholt hat, ziehen sie es on dir ein und sogar mit der wirkung das du dein auto verkaufst und wenn es weit unter dem kaufpreis liegt. den rest ziehen si3e von dir ein.

    kannst du aber alles im sgb 10 nachlesen.

    mfg ralle
  • Danke für die schlechte nachricht Ralle,


    aber wie sieht es denn aus wenn ich einen neuen Förderungsfähigen Job zum 1.10 in aussicht habe der wohl auch ziemlich sicher ist, denn dem ist so sonst hätte ich eine solche aussage ja nie getroffen...

    was meinst du ändert das am sachverhalt??

    lg
  • hallo recie,

    fazu musst du einen neunen antrag bei der arge stellen. leider ist das so.
    oder du fragst deinen bearbeiter ob er diesen nach einsicht in deinen neunen unbefristeten arbeitsvertrag umschreibt. dieses ist jedoch sehr sehr selten.
    wie gesagt es muss ein neuer unbefristeter vertrag vorliegen.
    sorry das ich dir nichts anderes sagen kann, ich schätze mal du hast dich schon riesig über deinen eues auto gefreut.

    lg ralle

  • hallo ralle,

    ja das ich mich gefreut habe kann man wohl sagen aber jetzt, kann ehrlich gesagt nur noch kotzen wenn ich das thema arbeit und amt höre.

    da hängen fast 40000 euro dran. woher bist du dir denn so sicher in deinen aussagen, nicht das ich sie jetzt anzweifeln will aber ich bin eben so gar nicht im thema, da passen deine e weisheiten ganz gut zu mir 😀

    Das ich behindert bin oder das ein Fall besonderer Schwere vorliegt auf der Schiene denn wohl was machbar??? So besondere Härte mäßig .

    ich bin doch zu 100 % behindert und Rollstuhl und alles



  • hallo recie,

    auch wenn du zu hundert prozent gehandicapt bist spielt das für die arge keine rolle.
    du hast die förderung für diesen einen genannten job bekommen und nicht im allgemeinen.

    ich war selber in den jahren 2006 bis 2008 selbstständig bevor meine krankheit soweit fortgeschritten ist das ich nichts mehr machen konnte.
    ich hatte einen angestellten der zwar nicht gehandicapt war, aber ich musste alles zurückzahlen was mir das amt gezahlt hatte für ihn. er war ein guter mitarbeiter, leider hatte er das pech das ein besoffener ihm vors auto gerannt ist und er ihn erwischt hat auf der landstrasse. so verlor er seinen führerschein und damit das aufgabengebiet in der firma, weil ich ihm nicht noch zusätzlich schaden wollte habe ich eine kündigung im gegenseitigem aufheben gemacht und mich damit ins eigene fleisch geschnitten, musste jeder zuzahlung zu seinem loh zurückzahlen für 8 monante. hätte er gekündigt hätte ich keinen cent zahlen müssen, nur er hätte 3 monate eine sperre bekommen, dieses wollte ich verhindern weil wir auch gute fruende geworden sind in der zeit. heute weiss ich es besser.

    alles andere was ich dir geschrieben habe steht im sgb10, wo alles über alg2 und zuschüsse drinnen steht. auch das du zur rückzahlung verpflichtet bist bzw. das eine zusage auch aus speziellem grund wie bei dir eine mündliche kündigung zurückgezogen werden kann. und nach dem förderungsgesetz für zuschüsse zum lohn ist dein ag der arge, dem aa oder der rentenversicherung auskunftpflichtig.

    sorry das dieses so schlechte nachrichten sind. ist leider so.
    da nutzt es nichts das du zu 100% gehandicapt bist. förderungen werden nur für die beantragten leistungen bezahlt egal ob sie sich ändern oder nicht, den bisher hast du noch keinen neunen arbeitsvertrag den du vorlegen kannst und deru nbefristet ist nach der probezeit, denn das fahrzeug wird immer erst anch probezeit freigegeben.

    lg ralle
  • Hi reci

    Ich bin ja schon über 30 Jahre behindert und fahre auch schon so lange Auto, daher kenne ich die Kraftfahrzeugbeihilfeverordnung etwas. Die KfzHV ist ganz eng an den Arbeitsplatz gekoppelt, ähnlich ist es auch mit anderen Hilfen von der Arge. So wurde mir eine Fortbildung bezuschußt und im Bescheid hieß es, daß jede Änderung der Verhältnisse sofort dem Amt mitgeteilt werden muß. Hätte ich gekündigt oder wegen Krankheit die Kurse nicht besuchen können, wäre der Zuschuß zurückgefordert worden.

    Zumindest mein erstes Auto wurde ebenfalls bezuschußt und da war dann auch klar ich durfte es 5 Jahre lang nicht verkaufen, der Kraftfahrzeugbrief lag während der Zeit beim Amt. Genaugenommen hat mir in der Zeit das Auto gar nicht gehört.

    Ich sehe nur zwei Chancen wie du aus der Sache raus kommst (mit Auto). 1. Du legst so schnell wie möglich, also sofort einen beiderseits unterschrieben Arbeitsvertrag für die neue Stelle ab 1.10.2010 vor. Daher die neue Stelle ist in trockenen Tücher.
    2. Deine mündliche Kündigung rückgängig machen. Grundsätzlich kann man Verträge auch mündlich schließen bzw. rückgängig machen. So sagte ein Mitarbeiter zu seinem Chef "Macht doch eueren Schei.. alleine" Dies wurde ihm als mündliche Kündigung ausgelegt und wurde rechtskräftig. (ist schon lange her). Aber bei uns ist es so, daß im Tarifvertrag wie auch in meinem Arbeitsvertrag steht - eine Kündigung muß schriftlich erfolgen und begründet sein. Dies ist meistens so.
    Habe gerade nachgeschaut: Gute Nachricht: Deine mündliche Kündigung ist unwirksam !
    Arbeitsverträge mit Ausnahme befristeter oder Ausbildungsverträge können zwar mündlich beschloßen werden, aber die Kündigung bedarf der Schriftform - §623 BGB.
    Selbst E-Mail oder Fax gilt nicht. Diese Regelung gibt es seit ca 2001, früher ging es auch mündlich. Hintergrund ist, daß wenn man im Streit spontan müdlich kündigt, dies keine Rechtswirksamkeit hat. Die Schriftform gilt für AG wie auch für AN.

    Klaus
  • Klaus123 hat geschrieben:

    Habe gerade nachgeschaut: Gute Nachricht: Deine mündliche Kündigung ist unwirksam !
    Arbeitsverträge mit Ausnahme befristeter oder Ausbildungsverträge können zwar mündlich beschloßen werden, aber die Kündigung bedarf der Schriftform - §623 BGB.
    Selbst E-Mail oder Fax gilt nicht. Diese Regelung gibt es seit ca 2001, früher ging es auch mündlich. Hintergrund ist, daß wenn man im Streit spontan müdlich kündigt, dies keine Rechtswirksamkeit hat. Die Schriftform gilt für AG wie auch für AN.

    Klaus


    hallo klaus,

    dieses ist richtig, jedoch wird die arge ersteinmal alles zurückstellen bis der sachverhalt geklärt ist oder sie ziehen die zusage ersteinmal zurück.
    denn sie woll ja sparen und keine "steuergelder" verschwenden.
    nein die werden sich ersteinmal auf die sichere seite begeben für sich und keinerlei leistung erbringen bis dieses geklärt ist.
    und falls er die stelle annimmt ist er leider auch noch nicht aus dem schneider, kündigt er diese stelle ist auch das auto wieder weg. du hast es ja geschrieben die leistung ist abhänig für den bestimmten arbeitsplatz.
    auch wenn er einen neunen vertrag vorlegt wie du geschrieben hast muss er warten bis die probezeit vorbei ist.
    deshalb im moment hat er gegenüber der arge leider sehr sehr schlechte karten.

    lg ralle
  • Hallo Recie,

    es kann dir passieren, das die Arge das Geld derzeit vorstreckt, und dann bei dir anklopft und sagt, wir möchten das Geld wieder zurück weil.....

    Das einzige Lichtfenster was ich da sehe, du hast noch Probezeit, und das heisst ja das alle beide Parteien ohne Grund das Arbeitsverhältnis kündigen kann.

    Aber ob man desegen bessere Karten hat, das kann ich dir leider nicht sagen.

    Du kannst dir das mal zu gute führen : http://www.bbab.de/, und da gehst du bitte, link auf : Allgemeine Informationen und dann kkickst du auf Kraftfahrzeug Hilfeverordnung (http://www.bbab.de/pdf/Kraftfahrzeughilfe-Verordnung_2009.pdf)

    Ich hoffe dir da ein wenig geholfen zu haben, Du kannst da auch anrufen, die können dir da bestimmt weiterhelfen.

    Heutzutage ist jeder verpflichtet seinen Arbeitsplatz aufrecht zu erhalten, allerdings wenn man in einem Arbeitsverhältnis ist und man hat was anderes gefunden, und kündigt dann, dann hat man immer bessere Karten.

    Grüsse
    Makkal





  • Es wäre auch nicht fair, wenn Du das Fahrzeug bealten würdest. Es gibt viele Hilfebedürftige, die diese Förderung wirklich beanspruchen!!!

    Wäre das eine Förderung über Schwob2010 (Integrationsamt) würdest Du den KFZ-Brief sowieso nicht sofort erhalten.
    Die Ämter sichern sich natürlich auch ab, nicht das da jeder kommen kann und sich ein Auto abgreift.

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