Krankengeld

Hallo
Ich habe da mal an alle eine Frage und hoffe das der ein oder andere mir darauf eine Antwort geben kann.
Ich habe derzeitig folgende Situation bei einem Bekannten von mir.
Er war vom 27.07 bis 17.08 bei einer AHB und wurde am 18.08 weiterhin bis zum 22.08 krank geschrieben.
Aus der AHB wurde er als Gesund entlassen sein Hausarzt sagte jedoch das er noch bis zum 22.08 Zuhause bleiben müsse wegen abschließender Untersuchungen usw.
Soweit so gut bis zum 17.08 ist ihm auch klar das die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlen muss und ab dem 18.08 normaler Weise bis zum 22.08 die Krankenkasse Krankengeld nun ist es jedoch so das die Krankenkasse ihm mitteilt das er erst ab dem 19.08 Krankengeld erhalten wird da der 18.08 als so genannter Wartetag eingestuft wird und er als Gesund entlassen wurde aus der AHB und an diesem Tag also dem 18.08 keine Leistungen bekommen dürfte.
Ist das denn Rechtens?
Bin mal auf eure Antworten gespannt.

Antworten

  • Na ja, entweder man ist krank oder gesund. Krankengeld wird bezahlt, wie der Name schon sagt, wenn man krank ist. So bekommt man dieses nicht, wenn man Gesund geschrieben ist, bzw. nicht krankgeschrieben. Da steht die KK mal im Recht.
    Wichtig wäre zu wissen, was für Untersuchungen denn da noch gemacht werden sollen, und weshalb er da noch zu Hause bleiben soll. Denn wenn das 10 min oder so dauert, kann man dass mit der Arbeit arrangieren. Tut man im Normalfall ja auch. Wenn es nun so lange dauert, lässt er sich halt für die Zeit die Behandlung attestieren und arbeitet den Rest seiner 8 (??) Stunden. Dann bekommt er für die Tage sein Gehalt wieder und wird für die Untersuchungszeit "entschuldigt", wird assestiert.
  • Naja wichtig ist nur zu wissen ob er bereits ab dem 18.08 hätte Krankengeld bekommen müssen oder erst ab dem 19.08 obwohl er bereits ab dem 18.08 weiterhin krank geschrieben wurde, oder ob der 18.08 als "Wartetag" so wie die Krankenkasse argumentierte gehandelt wird ob das richtig ist.

  • Oberlausitz1982 hat geschrieben:
    Naja wichtig ist nur zu wissen ob er bereits ab dem 18.08 hätte Krankengeld bekommen müssen oder erst ab dem 19.08 obwohl er bereits ab dem 18.08 weiterhin krank geschrieben wurde, oder ob der 18.08 als "Wartetag" so wie die Krankenkasse argumentierte gehandelt wird ob das richtig ist.



    Hallo Oberlausitz,

    den Wartetag bei Krankengeld gibt es tatsächlich.....Den Paragraphen dazu hab ich leider nicht im Kopf, kann es Dir aber raussuchen, wenn Du es brauchen solltest
  • @ Cavus75

    Also wenn Sie mir diesen Paragraphen mal nennen könnten währe das echt nett.
    Aber zählt dieser Paragraph auch nach der 6 Wochen Regel also nach dem sein reguläres Einkommen weg gefallen ist?
    Wenn dem so währe würde er ja 1 Tag komplett ohne Einkommen da stehen und hätte 1 Tag auch nicht die Sozialabgaben gezahlt wie Rentenversicherungsbeiträge usw. was ja dann so denke ich es mir auch zu einem Tag Verlust bei der späteren Rentenberechnung führen dürfte.

  • Hallo Oberlausitz,

    ich habe eine Frage an unsere Fachexpertin weitergeleitet.
    Bitte hab noch etwas Geduld mit Ihrer Antwort.

    Lieben Gruß von
    Michaela


  • Wartetag

    Nach § 46 S. 1 Nr. 2 SGB 5 besteht Anspruch auf Krankengeld - sofern nicht ein Fall der Krankenhausbehandlung (§ 46 S. 1 Nr. 1 SGB 5) vorliegt - erst ab dem Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für den Versicherten (Wartetag).

    Zur Vermeidung einer Versorgungslücke ist Anschlussübergangsgeld ggf. bis zum Ablauf dieses Wartetages (Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit) weiter zuzahlen, wenn die Krankenkasse kein Krankengeld zahlt.

    Mfg Lyn 😉
  • Danke Lyn, wenigstens auf Dich ist verlass.........Tut mir leid Oberlausitz, hab völlig vergessen zu antworten, aber Lyn hat vollkommen recht mit dem Paragraphen