hat jemand Erfahrungen mit Ex- Ehemänner die Unterhalt einstellen wollen bei 70 % Schwerbehinderung?

Bin 47 Jahre und 70 % schwerbehindert.Beziehe seit Jahren Unterhalt. Habe auf eigenen Wunsch hin und nach langem Zögern seitens meiner Ärzte einen Antrag auf berufliche Reha gestellt, da ich gerne meiner Behinderung entsprechend ein paar Stunden arbeiten würde. habe die berufliche Reha nur mit Hilfe meiner Mutter durchgestanden, da sie mir mit allen Dingen die den Alltag betrafen den Rücken freigehalten hat. IN der Zeit wurde der Unterhalt meines Ex mit meinem Geld was ich bekam verrechnet, dadurch verringerte sich der Unterhalt meines Ex. Ich muss dabei sagen, ich habe keine Ausbildung, war vorher 24 Jahre verheiratet,habe 2 Kinder großgezogen, durch die Erkrankungen zum Schluss war ich allerdings mehr in Kliniken als zu Hause. bin seit 8 Jahren geschieden. Durch das letzte Praktikum fand ich nun für 3 Monate in der Verwaltung einer ambulanten Pflege eine Anstellung als Krankenvertretung. ZUr Übernahme äußerte man sich das man nicht glaube das ich dem Stress gewachsen wäre. Leider muss ich sagen, sehe ich dies genau so. Nach der Arbeit hatte ich oft noch Arzttermine, so das ich oft von morgens 7 Uhr bis abends 7 Uhr außer Haus war. Ich hatte zwar "nur 4 Stunden", aber die haben mich geschafft. Hatte ich keine Arzttermine kam ich nach Hause und bin umgekippt, habe dann oft 12 - 15 Std. geschlafen. Einkaufen, Wäsche schaffe ich nicht alleine, macht meine Mutter da ich viel zu kaputt bin. Allerdings gehe ich sehr gerne arbeiten, nur wenn die Arbeit mich psychisch und körperlich überfordert reagiere ich schnell mit Erschöpfungszuständen. Nun bezieht mein Ex Krankengeld und ich benötigte für das Arbeitsamt eine Bescheinigung über seinen Krankengeldbezug, da ich dadurch ja weniger Unterhalt bekomme und mich noch nicht mal selber krankenversichern könnte. Daraufhin meinte er er schicke mir keine Bescheinigung und er werde auch keinen Unterhalt mehr zahlen, obwohl ich einen wirksamen Titel auf Unterhaltsanspruch habe. Nun bin ich krank, arbeitslos und mein Ex möchte nicht mehr zahlen. Zudem kränkelt meine Mutter und die ganze nervliche Belastung zehr dermaßen an mir, das es mir immer schlechter geht. Kann mir irgendjemand einen Ratschlag geben, wie ich mit der Situation umgehen soll?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Leide seid Jahren an einer Angststürung, Depressionen, chr.Schmerzsyndrom in beiden Hüftgelenken, nehme morphinhaltige Medikamente. Wenn diese nicht mehr wirken, fall ich ins BTM .Habe damit in einer Schmerzklinik bereits Erfahrungen gemacht. War dadurch total abgeschossen.
Aufgrund dessen habe ich diese Medikation immer rausgeschoben. Nehme mittlerweile Neuroleptika, Antidepressiva , entzündungshemmende Medikamente und Tilidin 200 mg 4 x täglich. Bin dankbar für jeden Rat.

katjes

Antworten

  • Hallo,
    schön das Du hier bist😀

    Ja du hast den Titel und aus dem kann man Vollstrecken genauergesagt der Anwalt.
    Und dein Ex hat eine Auskunftspflicht zu erfüllen aber auch das darf ihm der Anwalt schreiben.
    So einfach ist das mit einer Verweigerung nämlich nicht.
    Dazu muss er schon Gründe angeben und sollange du keinen Vollzeit Job hast Kann er auch die Zahlung nicht einstellen sondern nur verringern.
    Es sei denn du Verdienst mehr als er hat aber auch das kann der Anwalt klären.
    Ich würde mir einen Suchen der auch Behindertenrecht macht.
    Wenn du glück hast sowas zu bekommen.
    Also am besten morgen einen Anwalt anrufen.
    Über die Kosten klärt der Anwalt dich auch auf
    Ich wünsch Dir sonst viel Glück und vieleicht liest man noch mal von Dir😀


    Frechdachs
    Herbi



  • hallo große,

    ersteinmal willkommen bei uns.

    wie herbi schon geschrieben hat nimm dir einen anwalt um deine forderungen durch zusetzen, allein hast du keine chance.
    über die kosten musst du dir keine sorgen machen, so wie ich gelesen habe bekommt du zusätzlich zum unterhalt geld vom arbeitsamt, schätze mal alg2. wenn ja übernimmt der staat die kosten deines rechtsstreites und du musst nur 10,- euro zuzahlen.
    die erstberatung ist wenn du amtsgelder bekommst kostenlos ansonsten 50,- euro.

    wenn er krankengeld bekommt hat er leider nur 70% seines nettogehaltes, da würde ich schätzen das du von ihm nichts bekommst in dieser zeit.

    falls er eine neue familie gründet mit kindern, dann hast du ganz schlechte karten weil das gericht ihn unterstützen wird da er für die kinder aufkommen muss. kann sein das er deswegen sich jetzt schon weigert.

    jedenfalls wünsche ich dir viel glück das du es auf die reihe bekommst und kümmere dich schnell um einen anwalt.

    lg ralle


  • Hatte Katjes,

    danke dass du uns deine Geschichte anvertraut hast.
    Zwei User haben dir bereits hilfreiche Tipps gegeben.
    Ich habe unsere Fachexperten kontaktiert.
    Sie werden sich mit deinen Fragen auseinandersetzen.
    Bitte hab etwas Geduld mit ihren Antworten.

    Ich wünsch dir viel Kraft!

    Liebe Grüße von
    Michaela
  • Hallo Michaela,
    wollte nur mal hören, ob Du etwas näheres erfahren hast. Bin im Moment selber ziemlich überfordert. Meiner Mutter geht es auch nicht gut und nun kommt noch eine Erwartungshaltung an mich heran, die ich gar nicht erfüllen kann. Auf der Arbeit kam letzens Post zurück, habe ich falsch abgeschickt, steige mittlerweile in verkehrte Busse, vergesse Termine. Fühle mich im Moment mit allem ziemlich überfordert. Habe nächste Woche beim SOVD einen Termin, da ich damals Widerspruch eingereicht habe, da mir während der Reha einen Ausbildung zur Podologin halbtags abgelehnt wurde, da es hieß, dem würde ich nicht standhalten. Habe gedacht, das ich dies mit Hilfe schaffen werde. Meine Ärztin meinte damals ich solle es einfach versuchen. Mittlerweile zweifel ich daran.Ich merke jetzt wo die Belastungen zunehmen, das die Konzentration nachläßt und ich auf Grund des Druckes wieder Probleme bekomme, kann wieder nicht mehr essen, weine ständig und ein Patzer nach dem anderen tritt auf. Weiß aber auch nicht was ist, wenn sich Lage etwas entspannen würde. Da ich keine Ausbildung habe, wird es für mich als Behinderte ohne Ausbildung sehr schwer werden. Da ich einen ruhigen vorwiegend sitzenden Bereich nur machen kann, kam die Podologie, im Praktikum während Reha erprobt,meiner Behinderung entgegen. Aber ich zweifle ob ich die Kraft noch dazu habe. Meine Mutter wird auch älter, auf Ihre Hilfe kann ich nicht mehr bauen, sie erwartet mittlerweile von mir, was ich nicht leisten kann. Ich weiß im Moment einfach nicht was richtig ist und habe am Di beim SOVD einen Termin. Vielleicht kannst Du mir einen Rat geben.
    Vielen Dank

    Katjes
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Bescheinigung bzw. Auskunft über die Höhe der Krankengeldbezüge Ihres Ex-Mannes können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

    Gemäß § 1580 BGB haben Sie gegen Ihren geschiedenen Mann einen Anspruch auf systematische, in sich geschlossene, geordnete Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Zeitaufwand eine Einkommensberechnung als Grundlage seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht (BGH NJW 1983, 2243). Dieses Auskunftsrecht umfasst somit selbstverständlich auch die Höhe des bezogenen Krankheitsgeldes.

    Bezüglich der Frage, ob ihr Ex-Mann die Unterhaltszahlungen einstellen darf können wir anhand der Angaben nur grundsätzliche Auskünfte erteilen.

    Sie haben berichtet, dass Sie einen Titel auf Zahlung von Unterhalt gegen ihren Ex-Mann besitzen. Zudem gaben Sie an, dass ihr Ex-Mann seit kurzem Krankengeld bezieht. Dies hat, wie sie selbst bereits richtig feststellten, lediglich Einfluss auf ihre Bezugshöhe. Die Tatsache, dass Ihr Ex-Mann nun Krankengeld bezieht berechtigt ihn allerdings nicht dazu die Unterhaltszahlungen ganz einzustellen. Mit welcher Begründung ihr Ex-Mann die Zahlungen eingestellt hat konnten wir aus ihren Angaben leider nicht entnehmen.

    Nach Ihren Ausführungen gehen wir davon aus, dass Ihr Unterhaltstitel nicht auf eine bestimmte Dauer befristet ist. Demzufolge müsste Ihr Ex-Mann aus dem Titel auch weiterhin zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet sein. Um nähere Auskünfte geben zu können fehlen uns allerdings präzisere Angaben zum bestehenden Titel und dem Grund, warum Ihr Ex-Mann die Bezüge nicht weiter leisten will.

    Freundliche Grüße,

    Florian Teßmer, RA